Sitzung: 17.11.2015 GHR/011/2015
Im beschleunigten Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Lange
Eller“, Windshausen der Gemeinde Hohenroth fand in der Zeit vom 25.09. bis
23.10.2015 die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
Gegen die Planung besteht von Seiten der Bodendenkmalpflege kein
Einwand. Es wird darauf hingewiesen, dass evtl. zu Tage tretende Bodendenkmäler
der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere
Denkmalschutzbehörde am Landratsamt unterliegen.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege zur Kenntnis.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht
Die Bebauungsplanänderung hat Änderungen hinsichtlich des Maßes der
baulichen Nutzung zum Inhalt. Gegen die beabsichtigten Änderungen bestehen aus
baurechtlicher Sicht keine Einwendungen.
Zur Klarheit der Bauleitplanänderung sind die bisherigen Festsetzungen,
welche, bzw. was, geändert werden (wird) unter Angabe der dortigen Nummer zu
benennen und die neu geänderte Fassung anzugeben.
Im Anschreiben und in der Begründung wird § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
als gesetzliche Grundlage für die Bebauungsplanänderung genannt. Es erschließt
sich der Bauaufsichtsbehörde nicht, unter welcher Prämisse die Bebauungsplanänderung
als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden soll.
Beschluss:
Die redaktionellen Vorschläge werden in den
Bebauungsplanänderungsentwurf eingearbeitet.
Der betreffende Bereich befindet sich im Siedlungsgebiet und der Bebauungsplan
soll infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert werden. Durch die
Änderung soll der Bebauungsplan an heutige Anforderungen angepasst werden.
Damit ist eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB möglich. Dies wurde vorab so auch mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Herrn Endres abgesprochen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
Der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale,
des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad Kissingen,
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz,
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde,
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,
der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt und
der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
eingegangen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von den Bürgerinnen und
Bürgern der Gemeinde Hohenroth keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Beschluss:
Aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde
Hohenroth folgende
Satzung
§ 1
Räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 4. beschleunigten
Bebauungsplanänderung „Lange Eller“ erstreckt sich auf den gesamten
Geltungsbereich des Bebauungsplans.
§ 2
Bestandteile
der Satzung
Die 4. beschleunigte Bebauungsplanänderung „Lange Eller“ besteht aus den
textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 17.11.2015.
§ 3
In
Krafttreten
Die 4. beschleunigte Bebauungsplanänderung „Lange Eller“ tritt mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |