Sitzung: 10.11.2015 BHR/011/2015
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Erweiterung der Außenanlage mit
Stützmauer und eines Carports für betriebliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Fl.
Nr. 346/3 im Talweg 4 a in Windshausen vorgelegt.
Das flachgeneigte Pultdach (2° Dachneigung) des Carports soll mit einem
Trapezblech eingedeckt werden. Außerdem ist ein Pool und eine überdachte
Sitzfläche vorgesehen.
Das Grundstück Fl.Nr. 346/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Bebauungsplan sieht als Dachform für Garagen
Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° +/- 5° vor. Dies gilt auch für die
vorgesehene Überdachung. Die Höhe von Stützmauern ist mit 1,50 m Höhe
festgelegt. Der natürliche Geländeverlauf ist weitgehend zu erhalten.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Eller“ erforderlich für die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung
der Außenanlage mit Stützmauer und eines Carports für betriebliche Fahrzeuge
auf dem Grundstück Fl. Nr. 346/3 im Talweg 4 a in Windshausen entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Es bestehen seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes “Lange Eller“
bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Carports und der
Überdachung.; ebenso für die Überschreitung der Höhe der Stützmauer.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |