Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Erweiterung der Außenanlage mit Stützmauer und eines Carports für betriebliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Fl. Nr. 346/3 im Talweg 4 a in Windshausen vorgelegt.

Das flachgeneigte Pultdach (2° Dachneigung) des Carports soll mit einem Trapezblech eingedeckt werden. Außerdem ist ein Pool und eine überdachte Sitzfläche vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 346/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Bebauungsplan sieht als Dachform für Garagen Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° +/- 5° vor. Dies gilt auch für die vorgesehene Überdachung. Die Höhe von Stützmauern ist mit 1,50 m Höhe festgelegt. Der natürliche Geländeverlauf ist weitgehend zu erhalten. 

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Eller“ erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung der Außenanlage mit Stützmauer und eines Carports für betriebliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Fl. Nr. 346/3 im Talweg 4 a in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Es bestehen seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes “Lange Eller“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Carports und der Überdachung.; ebenso für die Überschreitung der Höhe der Stützmauer.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7