Dem Gemeinderat wird ein Antrag der DJK Leutershausen zur Bohrung eines Brunnens zur Bewässerung des Sportplatzes in Leutershausen vorgelegt.

 

Die DJK bittet um Erlaubnis zur Bohrung auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nr. 519 oder 520 in Leutershausen.

 

Die beabsichtigte Brunnenbohrung bedarf der Anzeige beim Landratsamt. Dies wurde durch die DJK bereits veranlasst. Eine grundsätzliche Zustimmung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld wurde in Aussicht gestellt.

 

Soweit die Brunnenbohrung erfolgreich ist, hat das Landratsamt auf Antrag der DJK Leutershausen über die Genehmigung der Grundwasserentnahme zu entscheiden. Des Weiteren bedarf die Nutzung von Grundwasser nach der Satzung über die gemeindliche Wasserversorgung der Zustimmung der Gemeinde, da zunächst alles nutzbare Wasser aus der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage zu entnehmen ist.

 

 


Beschluss:

 

Seitens der Gemeinde Hohenroth besteht Einverständnis mit Bohrung eines Brunnens auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nr. 519 oder 520 in Leutershausen durch die DJK Leutershausen zur Bewässerung des Sportplatzes in Leutershausen.

 

Bei einer erfolgreichen Brunnenbohrung wird für die Bewässerung des Sportplatzes einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14