Sitzung: 17.11.2015 GHR/011/2015
Dem Gemeinderat wird ein Antrag der DJK Leutershausen zur Bohrung eines
Brunnens zur Bewässerung des Sportplatzes in Leutershausen vorgelegt.
Die DJK bittet um Erlaubnis zur Bohrung auf den gemeindlichen
Grundstücken Fl.Nr. 519 oder 520 in Leutershausen.
Die beabsichtigte Brunnenbohrung bedarf der Anzeige beim Landratsamt. Dies
wurde durch die DJK bereits veranlasst. Eine grundsätzliche Zustimmung des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld wurde in Aussicht gestellt.
Soweit die Brunnenbohrung erfolgreich ist, hat das Landratsamt auf
Antrag der DJK Leutershausen über die Genehmigung der Grundwasserentnahme zu
entscheiden. Des Weiteren bedarf die Nutzung von Grundwasser nach der Satzung
über die gemeindliche Wasserversorgung der Zustimmung der Gemeinde, da zunächst
alles nutzbare Wasser aus der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage zu
entnehmen ist.
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Hohenroth besteht Einverständnis mit Bohrung eines
Brunnens auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nr. 519 oder 520 in
Leutershausen durch die DJK Leutershausen zur Bewässerung des Sportplatzes in
Leutershausen.
Bei einer erfolgreichen Brunnenbohrung wird für die Bewässerung des Sportplatzes
einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der öffentlichen
Wasserversorgungsanlage zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |