Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 167 im Stadtweg 1 in Windshausen vorgelegt.

 

Die Bauherrn haben das Grundstück erworben, das alte Wohnhaus abgebrochen und möchten nun dort ein Wohnhaus mit Flachdach und Doppelgarage entsprechend den beigefügten Planskizzen errichten.

Das Wohngebäude ist zweigeschossig, ohne Unterkellerung geplant. Die Garage, mit dem notwendigen Grenzabstand, soll mit dem Wohnhaus verbunden werden und der Bereich über der Garage ist als Terrasse vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 167 liegt im Innerortsbereich von Windshausen und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Im Flächennutzungsplan liegt der zur Bebauung vorgesehene Bereich in einem MD-Gebiet (Dorfgebiet). Im Norden schließt sich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) an.

 

Mit den vorgelegten Planskizzen möchten die Bauherrn abklären, ob das Vorhaben in der beantragten Form so realisiert werden kann.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 167 im Stadtweg 1 in Windshausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

Der geplante Flachbau kann durchaus auf diesem Grundstück zugelassen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7