Sitzung: 10.11.2015 BHR/011/2015
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines
Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 167 im Stadtweg 1 in
Windshausen vorgelegt.
Die Bauherrn haben das Grundstück erworben, das alte Wohnhaus
abgebrochen und möchten nun dort ein Wohnhaus mit Flachdach und Doppelgarage entsprechend
den beigefügten Planskizzen errichten.
Das Wohngebäude ist zweigeschossig, ohne Unterkellerung geplant. Die
Garage, mit dem notwendigen Grenzabstand, soll mit dem Wohnhaus verbunden
werden und der Bereich über der Garage ist als Terrasse vorgesehen.
Das Grundstück Fl. Nr. 167 liegt im Innerortsbereich von Windshausen und
ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung
ist gesichert.
Im Flächennutzungsplan liegt der zur Bebauung vorgesehene Bereich in
einem MD-Gebiet (Dorfgebiet). Im Norden schließt sich ein Allgemeines
Wohngebiet (WA) an.
Mit den vorgelegten Planskizzen möchten die Bauherrn abklären, ob das
Vorhaben in der beantragten Form so realisiert werden kann.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage
zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 167 im
Stadtweg 1 in Windshausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.
Der geplante Flachbau kann durchaus auf diesem Grundstück zugelassen
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |