Der Bebauungsplan "Landwehr II" lässt bislang als Dachformen Satteldächer, auch in versetzter Form, Pultdächer oder Flachdächer mit einer Neigung von 0° bis 45° zu.

 

Walmdächer (auch in der Form als Zeltdächer) sind bislang nicht zulässig, werden aber in letzter Zeit verstärkt von den Bauherren gewünscht.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten, ob auch diese Dachform ermöglicht werden soll. Städtebaulich wäre dies vertretbar.

 

Eine entsprechende Bebauungsplanänderung könnte im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Landwehr II“, Hohenroth im vereinfachten Verfahren folgendermaßen zu ändern:

 

In Nr. 6.2 der textlichen Festsetzungen ist als zulässige Dachform das Walmdach, auch in der Form als Zeltdach aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14