Die neu gebauten Straßen im Baugebiet „Landwehr“, BA I und BA II in Hohenroth, wurden inzwischen dem öffentlichen Verkehr übergeben. In der Gemeinderatssitzung vom 05.08.2014 wurde bereits der Straßenname aller Straßen im gesamten Baugebiet auf den Namen „Landwehr“ festgelegt.

 

Die neu gebauten Straßen sind in ihrer Eigenschaft als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)) einzustufen und als solche gemäß Art. 6 des BayStrWG zu widmen. Zuständig hierfür ist gemäß Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG die Gemeinde Hohenroth als Straßenbaulastträger.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth beschließt folgende neu gebaute Straßen gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 und Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen:

 

·        Widmung zur Ortsstraße „Landwehr I“, Fl.Nr. 1685/1, Gemarkung Hohenroth
(vgl. Lageplan rote Straße)

Anfangspunkt:                     Ortsstraße „Brendweg“, Fl.Nrn. 1717, 1684/1; östlich Fl.Nr.                 1684/2

Endpunkt:                            Ortsstraße „Birkenweg“, Fl.Nr. 1678/3; östlich Fl.Nr. 1678/2

Baulastträger:                      von km 0,000 bis km 0,206; Gemeinde Hohenroth

 

·        Widmung zur Ortsstraße „Landwehr II“, Fl.Nr. 1685 und Teilfläche Fl.Nr. 1685/1, Gemarkung Hohenroth
(vgl. Lageplan grüne Straße)

Anfangspunkt:                     Ortsstraße „Landwehr I“, Fl.Nr. 1685/1, südlich Fl.Nr. 1686/3

Endpunkt:                            Ortsstraße „Landwehr I“, Fl.Nr. 1685/1, westlich Fl.Nr. 1684/8

Baulastträger:                      von km 0,000 bis km 0,298, Gemeinde Hohenroth


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7