Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nur eine Planskizze vorgelegt, die eine entsprechende Beurteilung des Vorhabens nicht zulässt.

 

Fakt ist, dass der Baubewerber für das Grundstück eine Reihenhausbaubebauung beabsichtigt.

 

Inwieweit Änderungen von der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung erforderlich sind, konnte aufgrund der nicht vollständigen Planunterlagen nicht vorgenommen werden.

 

Der Bauantrag wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.