Sitzung: 08.12.2015 BHR/012/2015
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nur eine Planskizze vorgelegt, die
eine entsprechende Beurteilung des Vorhabens nicht zulässt.
Fakt ist, dass der Baubewerber für das Grundstück eine
Reihenhausbaubebauung beabsichtigt.
Inwieweit Änderungen von der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung
erforderlich sind, konnte aufgrund der nicht vollständigen Planunterlagen nicht
vorgenommen werden.
Der Bauantrag wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.