Sitzung: 08.12.2015 BHR/012/2015
Der Bauausschuss
hatte bereits in der Sitzung vom 10.11.2015 sein grundsätzliches Einvernehmen
zum geplanten Wohnhausneubau gegeben.
Das Wohngebäude
ist zweigeschossig mit Flachdach und ohne Unterkellerung geplant. Die Garage,
mit dem notwendigen Grenzabstand, wird mit dem Wohnhaus verbunden. Der Bereich
über der Garage soll teilweise als Terrasse genutzt werden. Eine Treppe auf der
Nordseite führt zum Gartenbereich.
Das Grundstück Fl.
Nr. 167 liegt im Innerortsbereich von Windshausen und ist nach § 34
Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.
Im
Flächennutzungsplan liegt der zur Bebauung vorgesehene Bereich in einem
MD-Gebiet (Dorfgebiet). Im Norden schließt sich ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
an.
Nach Rücksprache
mit der Bauaufsichtsbehörde sollte das Flachdachgebäude aufgrund seiner
Sonderform im bestehenden Baugebiet nicht direkt am Straßenraum platziert,
sondern ca. 2 m westlich versetzt werden. An der südöstlichen Grundstücksecke
beträgt der Abstand zur Straße nur 3 m.
Dem Bauantrag ist
ein Grünordnungsplan, welcher die Art der Bepflanzung und die Pflanzdichte
definiert, beizufügen. Dies wurde dem Planer bereits mitgeteilt.
Der vollständige
Bauantrag mit den erforderlichen Nachbarunterschriften wird noch vorgelegt.
Der Bauausschuss
wird um Beratung gebeten.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 167 im Stadtweg 1
in Windshausen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Ein Grünordnungsplan ist dem Bauantrag beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |