Dem Bauausschuss wird der Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 167 im Stadtweg 1 in Windshausen vorgelegt.

 

Der Bauausschuss hatte bereits in der Sitzung vom 10.11.2015 sein grundsätzliches Einvernehmen zum geplanten Wohnhausneubau gegeben.

 

Das Wohngebäude ist zweigeschossig mit Flachdach und ohne Unterkellerung geplant. Die Garage, mit dem notwendigen Grenzabstand, wird mit dem Wohnhaus verbunden. Der Bereich über der Garage soll teilweise als Terrasse genutzt werden. Eine Treppe auf der Nordseite führt zum Gartenbereich.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 167 liegt im Innerortsbereich von Windshausen und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Im Flächennutzungsplan liegt der zur Bebauung vorgesehene Bereich in einem MD-Gebiet (Dorfgebiet). Im Norden schließt sich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) an.

 

Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde sollte das Flachdachgebäude aufgrund seiner Sonderform im bestehenden Baugebiet nicht direkt am Straßenraum platziert, sondern ca. 2 m westlich versetzt werden. An der südöstlichen Grundstücksecke beträgt der Abstand zur Straße nur 3 m.

 

Dem Bauantrag ist ein Grünordnungsplan, welcher die Art der Bepflanzung und die Pflanzdichte definiert, beizufügen. Dies wurde dem Planer bereits mitgeteilt.

 

Der vollständige Bauantrag mit den erforderlichen Nachbarunterschriften wird noch vorgelegt.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 167 im Stadtweg 1 in Windshausen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

Ein Grünordnungsplan ist dem Bauantrag beizufügen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7