Sitzung: 08.12.2015 BHR/012/2015
Dem Bauausschuss wird ein Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom
04.11.15 Nr. 4.1-6024-20151003 vorgelegt.
Die Gemeinde wird um Stellungnahme gemäß Art. 65 Abs. 1 Bayer.
Bauordnung zum Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Carports
auf dem Grundstück Fl.Nr. 183 im Stadtweg 13 im Ortsteil Windshausen gebeten.
Bei dem geplanten Carport handelt es ich um ein verfahrensfreies
Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) der Bayer. Bauordnung. Der Stauraum vor
dem Carport beträgt weniger als 3 m. Daher ist eine Abweichung von § 2 der
Garagenstellplatzverordnung erforderlich. Die Abweichung von
bauordnungsrechtlichen Vorschriften liegt im Zuständigkeitsbereich des
Landratsamtes.
Den Unterlagen beigefügt ist eine Stellungnahme der
Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes. Es bestehen zum Bauvorhaben fachliche
Bedenken. Aufgrund der Geländeverhältnisse dürfen die Sichtverhältnisse in
Richtung Westen stark eingeschränkt sein. Seitens des Landratsamtes wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Hohenroth die zuständige
Verkehrsbehörde für den Bereich des Stadtweges ist.
Hinzu kommt noch, dass vor dem Zufahrtsbereich zu dem geplanten Carport
noch eine Stützmauer zum Abfangen der Böschung steht. Diese würde der Bauherr
selbst entfernen und entsprechend den neuen Gegebenheiten neu herstellen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, bei einem Ortstermin das
Vorhaben zu besprechen und den Bürgermeister zu beauftragen, diese
Angelegenheit zu regeln.
Beschluss:
Der Bauausschuss beauftragt den 1. Bürgermeister bei einem Vororttermin
mit dem Bauherrn und der Verwaltung diese Angelegenheit zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |