Dem Bauausschuss wird ein Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 04.11.15 Nr. 4.1-6024-20151003 vorgelegt.

 

Die Gemeinde wird um Stellungnahme gemäß Art. 65 Abs. 1 Bayer. Bauordnung zum Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 183 im Stadtweg 13 im Ortsteil Windshausen gebeten.

 

Bei dem geplanten Carport handelt es ich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) der Bayer. Bauordnung. Der Stauraum vor dem Carport beträgt weniger als 3 m. Daher ist eine Abweichung von § 2 der Garagenstellplatzverordnung erforderlich. Die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften liegt im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes.

 

Den Unterlagen beigefügt ist eine Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes. Es bestehen zum Bauvorhaben fachliche Bedenken. Aufgrund der Geländeverhältnisse dürfen die Sichtverhältnisse in Richtung Westen stark eingeschränkt sein. Seitens des Landratsamtes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Hohenroth die zuständige Verkehrsbehörde für den Bereich des Stadtweges ist.

 

Hinzu kommt noch, dass vor dem Zufahrtsbereich zu dem geplanten Carport noch eine Stützmauer zum Abfangen der Böschung steht. Diese würde der Bauherr selbst entfernen und entsprechend den neuen Gegebenheiten neu herstellen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, bei einem Ortstermin das Vorhaben zu besprechen und den Bürgermeister zu beauftragen, diese Angelegenheit zu regeln.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beauftragt den 1. Bürgermeister bei einem Vororttermin mit dem Bauherrn und der Verwaltung diese Angelegenheit zu regeln.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7