Sitzung: 12.01.2016 BHR/001/2016
Das geplante
Wohnhaus soll ein Walmdach erhalten. Diese Dachform wurde durch eine
Bebauungsplanänderung auch für den
Bereich des Bebauungsplanes „Landwehr II“ mit aufgenommen.
Das Bauvorhaben
entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr II“.
Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.
Nach Rechtskräftigkeit
der Bebauungsplanänderung kann das Vorhaben nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung
von der Genehmigung freigestellt werden.
Der Bauausschuss wird
hiervon in Kenntnis gesetzt.