Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1685/31, Landwehr 21 im Baugebiet „Landwehr II“ vorgelegt.

 

Das geplante Wohnhaus soll ein Walmdach erhalten. Diese Dachform wurde durch eine Bebauungsplanänderung auch für den  Bereich des Bebauungsplanes „Landwehr II“ mit aufgenommen.

 

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr II“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Nach Rechtskräftigkeit der Bebauungsplanänderung kann das Vorhaben nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.