Sitzung: 12.01.2016 BHR/001/2016
Das geplante
Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes
„Landwehr II“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist
gesichert.
Das Vorhaben wurde
nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt.
Der Bauausschuss
wird hiervon in Kenntnis gesetzt.