Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nr. 31 und 33 in der Ebersbacher Straße in Windshausen vorgelegt.

 

Die Grundstücke Fl.Nr. 31 und 33 liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.