Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 338/7 im Talweg 18 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 338/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Bebauungsplan wurde geändert und am 24.11.2015 rechtskräftig.

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.