Sitzung: 19.01.2016 GHR/001/2016
Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 14.04.2015
beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Rhönblick“, Hohenroth zu ändern.
Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung
nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Fachbehörden hatte die Untere
Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld gefordert, für die Bebauungsplanänderung die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung anzuwenden und einen Grünordnungsplan erstellen zu lassen.
Dieser liegt nun vor und wird in die Bebauungsplanänderung
integriert.
Die Bebauungsplanänderung kann daher als Satzung beschlossen
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 14. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans „Rhönblick“, Hohenroth mit Begründung in der Fassung vom
19.01.2016 wie folgt als
Satzung
§ 1
Die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Rhönblick“ in der
Fassung vom 19.01.2016 wird als Satzung beschlossen.
§ 2
Die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Rhönblick“ tritt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |