Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Rhönblick“, Hohenroth zu ändern.

 

Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Fachbehörden hatte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld gefordert, für die Bebauungsplanänderung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anzuwenden und einen Grünordnungsplan erstellen zu lassen.

 

Dieser liegt nun vor und wird in die Bebauungsplanänderung integriert.

 

Die Bebauungsplanänderung kann daher als Satzung beschlossen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Rhönblick“, Hohenroth mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2016 wie folgt als

 

Satzung

 

§ 1

 

Die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Rhönblick“ in der Fassung vom 19.01.2016 wird als Satzung beschlossen.

 

§ 2

 

Die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Rhönblick“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13