Sitzung: 02.02.2016 BHR/002/2016
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/4,
Erdmannstal 8 in Windshausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 610/4 liegt im Geltungsbereich das qualifizierten
Bebauungsplanes „Erdmannstal“.
Nach den Festsetzungen Nr. C 2.1.d des Bebauungsplanes ist als max. Höhe
der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss 0,5 m über der mittleren
natürlichen Geländehöhe festgelegt.
Nach den eingereichten Planunterlagen wird diese Höhe mit 0,35 m
überschritten.
Nach Auskunft des Planers kann aufgrund der Geländegegebenheiten auf dem
Grundstück diese Höhe nicht eingehalten werden und es wird eine Befreiung
beantragt. Die Höhenlage des Grundstückes liegt unter dem Straßenniveau und auch
unter der Höhe des Nachbargrundstückes.
Die Unterschrift des Nachbarn von Fl. Nr. 610/5 wird noch eingeholt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 610/4,
Erdmannstal 8 in Windshausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“
bezüglich der Nichteinhaltung der festgesetzten Höhe des Fertigfußbodens.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |