Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/4, Erdmannstal 8 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 610/4 liegt im Geltungsbereich das qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“.

Nach den Festsetzungen Nr. C 2.1.d des Bebauungsplanes ist als max. Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss 0,5 m über der mittleren natürlichen Geländehöhe festgelegt.

 

Nach den eingereichten Planunterlagen wird diese Höhe mit 0,35 m überschritten.

Nach Auskunft des Planers kann aufgrund der Geländegegebenheiten auf dem Grundstück diese Höhe nicht eingehalten werden und es wird eine Befreiung beantragt. Die Höhenlage des Grundstückes liegt unter dem Straßenniveau und auch unter der Höhe des Nachbargrundstückes.

 

Die Unterschrift des Nachbarn von Fl. Nr. 610/5 wird noch eingeholt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 610/4, Erdmannstal 8 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“ bezüglich der Nichteinhaltung der festgesetzten Höhe des Fertigfußbodens.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7