Zu diesem TOP begrüßt der 1. Bürgermeister den Architekten Thomas Coste aus Mühlbach. Herr Coste plant auf dem Grundstück mit der Bezeichnung Landwehr 39 im Bauabschnitt „Landwehr III“ die Errichtung eines Gebäudes, welches aus einem ineinander greifenden Pult- und Flachdachgebäude besteht.

 

Es soll im Vorfeld mit der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde geklärt werden, ob das Bauvorhaben in der beantragten Form ausgeführt werden kann.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des noch nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Landwehr III“. In folgenden Punkten weicht das Vorhaben von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab:

 

  1. Es wird eine Wandhöhe von 8,40 Meter von der mittleren natürlichen Geländeoberfläche beantragt (laut Bebauungsplan sind hier 7,00 Meter zulässig). Die zulässige Fristhöhe wird eingehalten(laut Bebauungsplan 10,00 Meter). Der Firstbereich des Pultdachgebäudes liegt zum nördlichen Ende des Baugebietes hin und erscheint durch die geplante Geländeaufschüttung zum Haus hier als nur 2-geschossig. Zum Baugebiet und der Erschließungsstraße hin liegt der niedrigere Traufbereich.

 

  1. Das natürliche Geländeprofil wird durch Aufschüttungen im nordöstlichen und südöstlichen Bereich um bis zu maximal 2,60 Meter verändert. Diese Aufschüttung läuft von der Nordost Terrasse weg ins freie Grundstück und entlang der Nordost und Südost Hauswände bis hin zum natürlichen Gelände (wie im Plan dargestellt).

 

  1. Im Bereich des Pultdachteils soll das geplante Gebäude ein Dachgeschoss als 3. Geschoss erhalten. Dessen Anteil beträgt mit 52 % weniger als 2/3 des darunter liegenden Geschosses mit Pult- und Fachdachbaukörper. Die Geschossigkeit ist laut Bebauungsplan auf 2 beschränkt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist somit die Zustimmung zu Befreiungen zu den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Landwehr III“ erforderlich für die Nichteinhaltung Wandhöhe, der Geländeveränderung und der Geschossigkeit.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem zukünftigen Grundstück Landwehr 39 in Hohenroth.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von des Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Landwehr III“ bezüglich der Nichteinhaltung der Wandhöhe, der Geländeveränderung und der Geschossigkeit.

 

Eine Aufständerung von Photovoltaikanlagen wird nicht zugelassen. Versorgungsanlagen sind flach auf dem Dach anzubringen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7