Sitzung: 15.02.2016 GHR/002/2016
Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 15.12.2015
beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Landwehr“, Hohenroth zu ändern.
Die Änderung betrifft die Zulassung von Walmdächern, auch in der Form
als Zeltdach im gesamten Baugebiet.
Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung
nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Weder von den Trägern öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden, noch von
der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung Anregungen zur Planung
vorgetragen.
Der Bebauungsplanentwurf kann deshalb vom Gemeinderat als Satzung
beschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans „Landwehr“, Hohenroth mit Begründung in der Fassung vom
15.12.2015 wie folgt als
Satzung
§ 1
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Landwehr“ in der
Fassung vom 15.12.2015 wird als Satzung beschlossen.
§ 2
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Landwehr“ tritt gemäß §
10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |
Matthias Scheuplein war bei der Abstimmung nicht anwesend.