Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Landwehr“, Hohenroth zu ändern.

Die Änderung betrifft die Zulassung von Walmdächern, auch in der Form als Zeltdach im gesamten Baugebiet.

Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Weder von den Trägern öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden, noch von der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung Anregungen zur Planung vorgetragen.

 

Der Bebauungsplanentwurf kann deshalb vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Landwehr“, Hohenroth mit Begründung in der Fassung vom 15.12.2015 wie folgt als

 

Satzung

 

§ 1

 

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Landwehr“ in der Fassung vom 15.12.2015 wird als Satzung beschlossen.

 

§ 2

 

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Landwehr“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

Matthias Scheuplein war bei der Abstimmung nicht anwesend.