In der Zeit vom 04.01. bis 03.02.2016 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Landwehr III“ statt.

Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 23.12.2015 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen, wurde informiert.

Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden von dieser öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander stattfinden muss.

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass sowohl die Schallimmissionsprognose vom 29.04.2013 sowie das Schreiben vom 17.12.2013 des Ingenieurbüros Wölfel, Höchberg eine Überschreitung der Immissionswerte der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (18. BImSchV) an Sonntagen während der Ruhezeit für die geplanten MI- und WA Gebiete feststellt. In Anbetracht dieser Sachlage ist es weiterhin nicht verständlich, dass gem. des vorliegenden Umweltberichts „keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im Baugebiet Landwehr III zu erwarten“ sein sollen und für das Schutzgut Mensch mit einer geringen Erheblichkeit zu rechnen ist. Eine sorgfältige Überarbeitung des Umweltberichts sowie eine eingehendere Befassung mit der vorliegenden Lärmsituation wird als weiterhin dringend notwendig erachtet.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth stellt nochmals fest, dass die Lärmproblematik bereits bei der 15. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Hohenroth und der Aufstellung des Bebauungsplans „Landwehr“ abschließend behandelt worden ist. Auf die damaligen Beschlüsse des Gemeinderates wird Bezug genommen. Eine nochmalige Behandlung des Themas ist nicht angezeigt, da sich weder der Sachverhalt noch die rechtlichen Vorgaben geändert haben.

In Nr. 2.5 des Umweltberichts (Schutzgut Mensch) wird auf die Vorbelastung des Baugebiets durch die Sportanlagen hingewiesen. Eine weitere Ergänzung der Unterlagen wird als nicht erforderlich erachtet, zumal die festgestellte Überschreitung der Grenzwerte nur sonntags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr stattfindet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen

 

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Baurecht,

-       der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,

-       die Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,

-       der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt,

-       des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       der PLEdoc GmbH, Essen (Ferngas Nordbayern),

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a.d. Saale,

-       der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,

-       des Abwasserverbandes Saale-Lauer, Hohenroth,

-       der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad Kissingen,

-       des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und

-       der Bayernwerk AG, Schweinfurt

 

eingegangen.

 

Die weiteren Träger öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden haben auf einen Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Landwehr III“ verzichtet.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Von den Bürgerinnen und Bürgern von Hohenroth wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2015 wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden Beschlusses gemacht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Landwehr III“ in der Fassung vom 17.11.2015 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 21 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie jeweils folgt als

 

Satzung

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr III“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 17.11.2015.

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Landwehr III“ besteht aus dem Lageplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 17.11.2015.

 

§ 3 In Kraft treten

 

Der Bebauungsplan „Landwehr III“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14