Sitzung: 15.02.2016 GHR/002/2016
In der Zeit vom 04.01. bis 03.02.2016 fand die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs „Landwehr III“ statt.
Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 23.12.2015
hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen
vorzubringen, wurde informiert.
Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher
Belange wurden von dieser öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom
Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine
objektive Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander stattfinden muss.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass sowohl die
Schallimmissionsprognose vom 29.04.2013 sowie das Schreiben vom 17.12.2013 des Ingenieurbüros
Wölfel, Höchberg eine Überschreitung der Immissionswerte der 18.
Bundesimmissionsschutzverordnung (18. BImSchV) an Sonntagen während der
Ruhezeit für die geplanten MI- und WA Gebiete feststellt. In Anbetracht dieser
Sachlage ist es weiterhin nicht verständlich, dass gem. des vorliegenden
Umweltberichts „keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im Baugebiet
Landwehr III zu erwarten“ sein sollen und für das Schutzgut Mensch mit einer
geringen Erheblichkeit zu rechnen ist. Eine sorgfältige Überarbeitung des
Umweltberichts sowie eine eingehendere Befassung mit der vorliegenden
Lärmsituation wird als weiterhin dringend notwendig erachtet.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth stellt nochmals
fest, dass die Lärmproblematik bereits bei der 15. Flächennutzungsplanänderung
der Gemeinde Hohenroth und der Aufstellung des
Bebauungsplans „Landwehr“ abschließend behandelt worden ist. Auf die damaligen
Beschlüsse des Gemeinderates wird Bezug genommen. Eine nochmalige Behandlung
des Themas ist nicht angezeigt, da sich weder der Sachverhalt noch die
rechtlichen Vorgaben geändert haben.
In Nr. 2.5 des Umweltberichts (Schutzgut Mensch) wird auf die
Vorbelastung des Baugebiets durch die Sportanlagen hingewiesen. Eine weitere Ergänzung
der Unterlagen wird als nicht erforderlich erachtet, zumal die festgestellte
Überschreitung der Grenzwerte nur sonntags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
stattfindet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Baurecht,
-
der Überlandwerk Rhön GmbH,
Mellrichstadt,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Kreisbrandrat,
-
die Regierung von Unterfranken, Höhere
Landesplanungsbehörde,
-
der Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt,
-
des Amtes für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale,
-
der PLEdoc GmbH, Essen (Ferngas
Nordbayern),
-
der Handwerkskammer für Unterfranken,
Bad Neustadt a.d. Saale,
-
der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,
-
des Abwasserverbandes Saale-Lauer,
Hohenroth,
-
der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad
Neustadt a.d.Saale,
-
des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad
Kissingen,
-
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und
-
der Bayernwerk AG, Schweinfurt
eingegangen.
Die weiteren Träger öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden
haben auf einen Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs „Landwehr III“ verzichtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Von den Bürgerinnen und Bürgern von Hohenroth wurden keine
Anregungen vorgetragen.
Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2015
wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden
Beschlusses gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Landwehr III“ in
der Fassung vom 17.11.2015 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB),
des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 21 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung
wie jeweils folgt als
Satzung
§
1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr III“ ergibt
sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 17.11.2015.
§
2 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Landwehr III“ besteht aus dem Lageplan mit
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 17.11.2015.
§
3 In Kraft treten
Der Bebauungsplan „Landwehr III“ tritt mit der ortsüblichen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |