In der Zeit vom 13.01. bis 12.02.2016 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Geisberg II“ statt.

Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 05.01.2016 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen, wurde informiert.

Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden von dieser öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander stattfinden muss.

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht

 

In der Begründung des Bebauungsplans ist darauf hinzuweisen, dass und wo der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Geisberg II“ den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Ortsbereich Leutershausen“ tangiert.

 

 

Beschluss:

 

Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen

 

-       der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Wasserrecht,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz,

-       die Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,

-       der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt,

-       des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       der PLEdoc GmbH, Essen (Ferngas Nordbayern),

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a.d. Saale,

-       der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,

-       des Abwasserverbandes Saale-Lauer, Hohenroth,

-       der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad Kissingen,

-       des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und

-       der Bayernwerk AG, Schweinfurt

 

eingegangen.

 

Die weiteren Träger öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden haben auf einen Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Geisberg II“ verzichtet.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hohenroth wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2015 wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden Beschlusses gemacht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Geisberg II“ in der Fassung vom 15.02.2016 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 21 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie jeweils folgt als

 

Satzung

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Geisberg II“ ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 15.02.2016.

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Geisberg II“ besteht aus dem Lageplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 15.02.2016.

 

§ 3 In Kraft treten

 

Der Bebauungsplan „Geisberg II“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14