Sitzung: 15.02.2016 GHR/002/2016
In der Zeit vom 13.01. bis 12.02.2016 fand die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs „Geisberg II“ statt.
Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 05.01.2016
hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen
vorzubringen, wurde informiert.
Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher
Belange wurden von dieser öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom
Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine
objektive Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander stattfinden muss.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht
In der Begründung des Bebauungsplans ist darauf hinzuweisen,
dass und wo der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Geisberg II“ den
Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Ortsbereich Leutershausen“
tangiert.
Beschluss:
Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen
-
der Überlandwerk Rhön GmbH,
Mellrichstadt,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Kreisbrandrat,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Sachgebiet Wasserrecht,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Technischer Immissionsschutz,
-
die Regierung von Unterfranken, Höhere
Landesplanungsbehörde,
-
der Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt,
-
des Amtes für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale,
-
der PLEdoc GmbH, Essen (Ferngas
Nordbayern),
-
der Handwerkskammer für Unterfranken,
Bad Neustadt a.d. Saale,
-
der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,
-
des Abwasserverbandes Saale-Lauer,
Hohenroth,
-
der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad
Neustadt a.d.Saale,
-
des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad
Kissingen,
-
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und
-
der Bayernwerk AG, Schweinfurt
eingegangen.
Die weiteren Träger öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden
haben auf einen Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs „Geisberg II“ verzichtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hohenroth
wurden keine Anregungen vorgetragen.
Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2015
wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden
Beschlusses gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Geisberg II“ in der
Fassung vom 15.02.2016 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 21 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung
wie jeweils folgt als
Satzung
§
1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Geisberg II“ ergibt
sich aus deren zeichnerischen Teil vom 15.02.2016.
§
2 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Geisberg II“ besteht aus dem Lageplan mit
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 15.02.2016.
§
3 In Kraft treten
Der Bebauungsplan „Geisberg II“ tritt mit der ortsüblichen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |