Mit Schreiben vom 01.02.2016 an das Landratsamt Rhön-Grabfeld informiert das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Initiative BayernWLAN.

 

Mit BayernWLAN soll bis 2020 ein dichtes Netz kostenfreier Hotspots im Freistaat geknüpft werden. Hotspots sollen an geeigneten staatlichen Behörden eingerichtet werden. Kommunen können Hotspots aus einem Rahmenvertrag beziehen. Der Freistaat wird pro Kommune die Ersteinrichtungskosten für zwei kommunale Hotspots übernehmen.

Die Digitale Mobilität nimmt rasant zu. Immer mehr Menschen sind über Smartphones und Tablets im Internet unterwegs. Deutschland ist im internationalen Vergleich bei der Ausstattung mit freiem WLAN im Hintertreffen. Tourismus und digitale Teilhabe sollen mit freiem WLAN gestärkt werden.

Bayern handelt und wird ein Netz von 10.000 Hotspots an 5.000 Standorten einrichten. Dazu sollen alle geeigneten staatlichen Behörden und die Kommunen mit freiem WLAN ausgestattet werden. Die Kommunen entscheiden jeweils selbst, wo sie das BayernWLAN anbieten wollen. Hotspots an staatlichen Behörden ergänzen die kommunalen Hotspots. Der Freistaat finanziert die Ersteinrichtungskosten der Hotspots an jeweils zwei kommunalen Standorten. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass die Kommune den BayernWLAN-Rahmenvertrag nutzt. Die Kommune trägt die Betriebskosten und kann die Konditionen des Rahmenvertrags für weitere Standorte nutzen.

Der Rahmenvertrag wird Ende März 2016 geschlossen. Über die genauen Konditionen wird dann informiert. Koordiniert wird die Umsetzung vom BayernWLAN Zentrum in Straubing.

 

Nachfolgend ein Überblick über den Weg zum BayernWLAN Hotspot und seine technische Realisierung:

 

1. Fragebogen des BayernWLAN-Zentrums ausfüllen und per E-Mail an wlan@baykom.bayern.de schicken. Der Fragebogen wird auf der Website des BayernWLAN Zentrums spätestens im Juni 2016 zum Download zur Verfügung stehen. Das BayernWLAN Zentrum prüft die vorgeschlagenen Standorte in Absprache mit der Kommune auf grundsätzliche Realisierbarkeit.

2. Mit einer Ortsbegehung legen Kommune und Provider detailliert Anzahl, Art und Anbringungsorte der Accesspoints sowie die durch die Kommune zu erstellende lokale Verkabelung fest.

3. Nach der Beauftragung des/r Hotspots durch die Kommune führt die Kommune die Verkabelungsarbeiten durch, bestellt einen Internetanschluss und benachrichtigt den Provider über den voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten.

4. Im Anschluss führt der Provider die Montage der bestellten Accesspoints und einen Funktionstest durch. Die Kommune erklärt nach eigenen Tests die technische Abnahme der Accesspoints.

5. Die Kosten für die durchgeführten Verkabelungsarbeiten, die im Protokoll beschrieben sind, trägt das BayernWLAN Zentrum.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bittet die Gemeinden, sich bereits jetzt erste Gedanken über mögliche Standorte für die Accesspoints zu machen und diese möglichst zeitnah nach der Bereitstellung der offiziellen Fragebögen zu melden.

 

Nach bisherigen Informationen wird der Freistaat Bayern auch das haftungsrechtliche Risiko (Störerhaftung) für den Betrieb dieses WLAN-Netzes übernehmen.

Die Kommune müsste dann lediglich die monatlichen Bereitstellunggebühren (nach bisherigen Erfahrungen etwa 60 Euro pro Hotspot und Monat) tragen.

Soweit mehr als zwei Hotspots gewünscht werden, müsste die Kommune zusätzlich noch für die Hardware-Kosten und die Verkabelung der weiteren Hotspots aufkommen.

 

Je nach Umgebung (Wände, Gebäude, usw.) lassen sich mit den Accesspoints im Regelfall folgende Reichweiten erzielen:

 

Indoor:         15 bis 30 Meter

Outdoor:       50 bis 150 Meter

 

Der Gemeinderat berät über mögliche Standorte, möchte sich aber heute noch nicht festlegen. Eine Entscheidung über Standorte wird in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen.