Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1686/2, Landwehr 17 im Baugebiet „Landwehr“ vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr II“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Durch die Errichtung von zwei Grenzgaragen mit je 9 m Länge an den beiden Grundstücksgrenzen wird die vom Gesetzgeber in Art. 6 Abs. 9 Satz 2 der Bayer. Bauordnung zulässige Gesamtlänge von insgesamt 15 m auf einem Grundstück mit 3 m überschritten.

 

Dies hat zur Folge, dass das Freistellungsverfahren nicht angewendet werden kann und ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich ist.

 

Der Bauherr beantragt hierfür eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 der BayBO, über die die Bauaufsichtsbehörde entscheidet.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Plänen dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1686/2, Landwehr 17 im Baugebiet „Landwehr“ entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7