Sitzung: 01.03.2016 BHR/003/2016
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Zweifamilienwohnhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1686/2, Landwehr
17 im Baugebiet „Landwehr“ vorgelegt.
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten
Bebauungsplanes „Landwehr II“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser
und Kanal) ist gesichert.
Durch die Errichtung von zwei Grenzgaragen mit je 9 m Länge an den
beiden Grundstücksgrenzen wird die vom Gesetzgeber in Art. 6 Abs. 9 Satz 2 der
Bayer. Bauordnung zulässige Gesamtlänge von insgesamt 15 m auf einem Grundstück
mit 3 m überschritten.
Dies hat zur Folge, dass das Freistellungsverfahren nicht angewendet
werden kann und ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich ist.
Der Bauherr beantragt hierfür eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen
Vorschriften nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 der BayBO, über die die
Bauaufsichtsbehörde entscheidet.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Plänen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Zweifamilienwohnhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr.
1686/2, Landwehr 17 im Baugebiet „Landwehr“ entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |