Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/5, Landwehr 15 im Baugebiet „Landwehr“ vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.