Sitzung: 12.04.2016 BHR/004/2016
Dem Bauausschuss wird ein neuer Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/19,
Landwehr 26 im Baugebiet „Landwehr II“ vorgelegt.
Bereits im November 2015 wurde für die Bebauung des Grundstückes ein
Bauantrag eingereicht und die Genehmigungsfreistellung am 19.01.2016 erteilt.
Dieser Bauantrag wurde mit Schreiben vom 17.03.2016 nun zurückgenommen
und ein neuer Bauantrag eingereicht.
Der neue Bauantrag beinhaltet die Änderung der ursprünglichen
Grenzgarage.
An die Garage soll ein Heizraum und eine Werkstatt angebaut werden. Die Gesamtlänge
der Garage beträgt ca. 10 m. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer
Grenzgarage (max. 9 m) sind somit nicht mehr gegeben.
Die Garage soll daher mit einem Grenzabstand von 3,00 m zum
Nachbargrundstück Fl.Nr.1685/18 errichtet werden.
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten
Bebauungsplanes „Landwehr II“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser
und Kanal) ist gesichert.
Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung
freigestellt werden.
Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.