Dem Bauausschuss wird ein neuer Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/19, Landwehr 26 im Baugebiet „Landwehr II“ vorgelegt.

 

Bereits im November 2015 wurde für die Bebauung des Grundstückes ein Bauantrag eingereicht und die Genehmigungsfreistellung am 19.01.2016 erteilt.

 

Dieser Bauantrag wurde mit Schreiben vom 17.03.2016 nun zurückgenommen und ein neuer Bauantrag eingereicht.

Der neue Bauantrag beinhaltet die Änderung der ursprünglichen Grenzgarage.

 

An die Garage soll ein Heizraum und eine Werkstatt angebaut werden. Die Gesamtlänge der Garage beträgt ca. 10 m. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Grenzgarage (max. 9 m) sind somit nicht mehr gegeben.

Die Garage soll daher mit einem Grenzabstand von 3,00 m zum Nachbargrundstück Fl.Nr.1685/18 errichtet werden.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr II“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.