Der 1. Bürgermeister schlägt vor, die zu verkaufenden Grundstücke durch einen Gutachter bewerten zu lassen. Es wird daraufhin ein Mindestpreis für jedes Grundstück festgelegt. Abhängig ist der Preis hauptsächlich von dem vorhandenen Bewuchs. Dadurch kann es zu starken Preisunterschieden bei den einzelnen Grundstücken kommen.

 

Interessierte können dann Angebote beim 1. Bürgermeister oder in der Verwaltung abgeben. Hierbei sollte der Zuschlag jedoch nicht zwingend an den Höchstbietenden, sondern vorrangig an den Eigentümer von Nachbargrundstücken erfolgen.

 

Der 2. Bürgermeister informiert darüber, dass eine Waldflurbereinigung in den nächsten Jahrzehnten nicht umsetzbar ist.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf von gemeindlichen Grundstücken, wie vom 1. Bürgermeister vorgeschlagen, zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17