Sitzung: 12.04.2016 GHR/004/2016
Der 1. Bürgermeister schlägt vor, die zu verkaufenden Grundstücke durch
einen Gutachter bewerten zu lassen. Es wird daraufhin ein Mindestpreis für
jedes Grundstück festgelegt. Abhängig ist der Preis hauptsächlich von dem
vorhandenen Bewuchs. Dadurch kann es zu starken Preisunterschieden bei den einzelnen
Grundstücken kommen.
Interessierte können dann Angebote beim 1. Bürgermeister oder in der
Verwaltung abgeben. Hierbei sollte der Zuschlag jedoch nicht zwingend an den
Höchstbietenden, sondern vorrangig an den Eigentümer von Nachbargrundstücken
erfolgen.
Der 2. Bürgermeister informiert darüber, dass eine Waldflurbereinigung
in den nächsten Jahrzehnten nicht umsetzbar ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf von gemeindlichen Grundstücken, wie vom 1. Bürgermeister vorgeschlagen, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |