Sitzung: 12.04.2016 GHR/004/2016
Über die
Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss im
Oktober 2016 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der
kommunalen Spitzenverbände).
Der Antrag ist bis
spätestens 20.05.2016 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt
prüft und bewertet den Antrag. Dieser wird dann an die Regierung von
Unterfranken weitergeleitet. Von dort geht der Antrag bei positiver Prüfung an
das Staatsministerium für Finanzen.
Für einen Antrag
auf Stabilisierungshilfe müssen gem.
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat vom 15.03.2016 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1.
Vorliegen einer finanziellen Härte
und
2.
Vorliegen einer strukturellen Härte
und
3.
Vorhandensein eines nachhaltigen
Konsolidierungswillens
Zu 1. Finanzielle Härte:
Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung
(2011 bis 2015) negativ gewesen sein.
Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt dar:
2011: +
166.000 €
2012: +
250.000 €
2013: +
539.000 €
2014: -
21.000 €
2015: + 586.000 €
Summe: +
1.520.000 €
Zu 2. Strukturellen Härte:
Die strukturelle
Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren sind:
a.
Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr
ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der
Regel mehr als 20 %)
Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt
(vergleichbar großer Gemeinden) liegt vor:
Jahr Gemeinde Landesdurchschnitt Verhältnis zum
Durchschnitt in %
2011 434 € 620 € 70,00 %
2012 416 € 620 € 67,10 %
2013 425 € 652 € 65,18 %
2014 518 € 688 € 75,29 %
2015 531 € 724 € 73,34 %
unter 100 % im Durchschnitt 2011 - 2015 29,82
%
und / oder
b.
Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den
letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang
von 5 %)
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2005: 3.710
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2015: 3.442
Rückgang um 268
Einwohner
entspricht einem Rückgang um 7,22
%
und / oder
c.
Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel unter 25 % des entsprechenden
Bayern-Durchschnitts
Gemeinde Hohenroth: 17,13 qkm Fläche,
bedeutet bei 3.442 Einwohnern pro qkm 201 EW
Bayern-Durchschnitt 181 EW/qkm
damit liegt die Gemeinde Hohenroth im Verhältnis zum Bayern-Durchschnitt bei 111
% des Bayern-Durchschnitts.
Zu 3. Nachhaltiger Konsolidierungswille:
Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde
vom Gemeinderat im Februar 2016 auf Basis des Bescheides zur bewilligten
Stabilisierungshilfe 2015 beschlossen. Es liegt der Regierung von Unterfranken
zur Prüfung vor. Es wurde nach den Anforderungen des Staatsministeriums - „10-Punkte-Konzept“ - aufgestellt. Das Konzept
ist im Jahr 2016 fortzuschreiben.
Ziel der
staatlichen Stabilisierungshilfe ist die Konsolidierung der Kommunalfinanzen,
vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die
bestehende Verschuldung).
Den Schwerpunkt
der Verwendung stellt die Reduzierung der Verschuldung dar.
Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen sind im Jahr 2016 im Umfang von
300.000 € möglich. Daneben enthält die Haushaltssatzung eine neue
Kreditermächtigung von 200.000 €, welche in Anspruch genommen werden müsste um
die Planungen des Vermögenshaushaltes 2016 umsetzen zu können. Zum weiteren ist
eine Sondertilgung in Höhe von rd. 34.000 € möglich. Dabei handelt es sich um
den 75 %-Anteil (nach Schülerzahl) einer Kreditverpflichtung des Schulverbandes
Hohenroth (Zweckverband nach KommZG).
Insgesamt können somit Sondertilgungen in Höhe von 334.000 € geleistet werden.
Daneben wäre es möglich, mit Mitteln einer Bewilligung für 2016 eine neue
Kreditaufnahme über 200.000 € nicht in Anspruch nehmen zu müssen.
Die
Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für investive
Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Hohenroth investiert nach dem
Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 rd. 1.940.000 € ausschließlich im
Pflichtaufgabenbereich (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016).
Beschluss:
Zu den notwendigen Voraussetzungen wird wie folgt ergänzend Stellung
genommen:
1.
Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der finanziellen
Härte nicht erfüllt.
Die teilweise positiven Ergebnisse sind der guten Gesamtsteuerentwicklung in den
letzten Jahren (insbesondere Einkommensteuerbeteiligung) geschuldet. Die
Gewerbesteuer unterliegt jedoch deutlichen Schwankungen, die immer wieder auch
zu negativen Ergebnissen führen, s. 2014. Weiterhin muss berücksichtigt werden,
dass die Gemeinde im Bereich des Unterhalts, z. B. Gemeindestraßen,
Straßenbeleuchtung, Leitungsnetz Wasser in den nächsten Jahren vor erheblichen
Aufgaben steht, welche sich auch auf die Ausgabebelastungen im
Verwaltungshaushalt niederschlagen werden und dazu führen, dass die o. g. Werte
nicht mehr erreicht werden können.
2.
Die strukturelle Härte liegt im Hinblick auf
die Steuerkraft der Gemeinde vor. Diese liegt im Durchschnitt der letzten 5
Jahre ca. 30 % unter dem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden.
Daneben zeigen sich die strukturellen Probleme auch im Wert der demografischen
Entwicklung, also dem Rückgang der Einwohnerzahlen in den letzten 10 Jahren. Der
Einwohnerrückgang beträgt 7,82.
3.
Die Aufstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes
hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.02.2016 beschlossen.
Das Konzept liegt z. Z. zur Prüfung bei der Regierung von Unterfranken.
4.
Für das Jahr 2016 stehen nach Art. 11 FAG in Bayern
Mittel in Höhe von 150 Millionen € zur Verfügung (Vorjahr 120 Millionen €).
5.
Die Verschuldung der Gemeinde liegt Ende
2015 bei rd. 4.079.711 € oder
rd. 1.185 €/Einwohner gegenüber einem Landesdurchschnitt vergleichbar großer
Gemeinden von 678 €/Einwohner. Der jährliche Schuldendienst hieraus
belastet den Haushalt aktuell mit rd. 307.000 €.
Den Schwerpunkt der Verwendung einer Stabilisierungshilfe stellt die Schuldenrückführung
dar. Sondertilgungen sind im Jahr 2016 im Umfang von 334.000 € möglich.
6.
Neben der bestehenden Verschuldung sieht die
Haushaltssatzung 2016 eine Kreditneuaufnahme von 200.000 € zur Finanzierung der
geplanten Investitionen vor. Mit der erwarteten weiteren Bewilligung von
Stabilisierungshilfemitteln muss diese neue Kreditaufnahme ggf. nicht zur
Umsetzung kommen.
7.
Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen
finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im
Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Hohenroth investiert nach dem
Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 rd. 1.940.000 € ausschließlich
im Pflichtaufgabenbereich (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung
2016). Der beantragte investive Anteil beträgt im Rahmen der Antragstellung für
2016 566.000 €, dies entspricht rd. 29 % der Investitionsplanung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |