Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen (Für 2015 wurden der Gemeinde Hohenroth 800.000 € bewilligt).

Indikatoren sind hierbei insbesondere Demografie bedingte bzw. strukturelle Härten. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Über die Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss im Oktober 2016 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

 

Der Antrag ist bis spätestens 20.05.2016 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag. Dieser wird dann an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Von dort geht der Antrag bei positiver Prüfung an das Staatsministerium für Finanzen.

 

Für einen Antrag auf Stabilisierungshilfe müssen gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.03.2016 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

 

1.    Vorliegen einer finanziellen Härte
und

2.    Vorliegen einer strukturellen Härte
und

3.    Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens

 

Zu 1. Finanzielle Härte:
Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung (2011 bis 2015) negativ gewesen sein.

Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt dar:

2011:                                                       + 166.000 €
2012:                                                       + 250.000 €
2013:                                                       + 539.000 €
2014:                                                          - 21.000 €
2015:                                                       + 586.000 €
Summe:                                               + 1.520.000 €


Zu 2. Strukturellen Härte:
Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren sind:

a.   Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der Regel mehr als 20 %)

Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt (vergleichbar großer Gemeinden) liegt vor:

Jahr                        Gemeinde                   Landesdurchschnitt Verhältnis zum
                                                                                                           Durchschnitt in %
2011                          434 €                                  620 €                      70,00 %
2012                          416 €                                  620 €                      67,10 %
2013                          425 €                                  652 €                      65,18 %
2014                          518 €                                  688 €                      75,29 %
2015                          531 €                                  724 €                      73,34 %

unter 100 % im Durchschnitt 2011 - 2015                                      29,82 %

und / oder

b.   Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang von 5 %)

Statistische Einwohnerzahl 30.06.2005:                                          3.710
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2015:                                          3.442
Rückgang um                                                                        268 Einwohner

entspricht einem Rückgang um 7,22 %

und / oder

c.   Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel unter 25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts

Gemeinde Hohenroth: 17,13 qkm Fläche,
bedeutet bei 3.442 Einwohnern pro qkm 201 EW

Bayern-Durchschnitt 181 EW/qkm

damit liegt die Gemeinde Hohenroth im Verhältnis zum Bayern-Durchschnitt bei 111 % des Bayern-Durchschnitts.


Zu 3. Nachhaltiger Konsolidierungswille:

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde vom Gemeinderat im Februar 2016 auf Basis des Bescheides zur bewilligten Stabilisierungshilfe 2015 beschlossen. Es liegt der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vor. Es wurde nach den Anforderungen des Staatsministeriums -  „10-Punkte-Konzept“ - aufgestellt. Das Konzept ist im Jahr 2016 fortzuschreiben.

 

 

Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist die Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

Den Schwerpunkt der Verwendung stellt die Reduzierung der Verschuldung dar.
Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen sind im Jahr 2016 im Umfang von 300.000 € möglich. Daneben enthält die Haushaltssatzung eine neue Kreditermächtigung von 200.000 €, welche in Anspruch genommen werden müsste um die Planungen des Vermögenshaushaltes 2016 umsetzen zu können. Zum weiteren ist eine Sondertilgung in Höhe von rd. 34.000 € möglich. Dabei handelt es sich um den 75 %-Anteil (nach Schülerzahl) einer Kreditverpflichtung des Schulverbandes Hohenroth (Zweckverband nach KommZG).
Insgesamt können somit Sondertilgungen in Höhe von 334.000 € geleistet werden. Daneben wäre es möglich, mit Mitteln einer Bewilligung für 2016 eine neue Kreditaufnahme über 200.000 € nicht in Anspruch nehmen zu müssen.

Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Hohenroth investiert nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 rd. 1.940.000 € ausschließlich im Pflichtaufgabenbereich (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2016 mit einer Antragssumme von 1.100.000 € zu stellen.

Zu den notwendigen Voraussetzungen wird wie folgt ergänzend Stellung genommen:

1.    Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der finanziellen Härte nicht erfüllt.
Die teilweise positiven Ergebnisse sind der guten Gesamtsteuerentwicklung in den letzten Jahren (insbesondere Einkommensteuerbeteiligung) geschuldet. Die Gewerbesteuer unterliegt jedoch deutlichen Schwankungen, die immer wieder auch zu negativen Ergebnissen führen, s. 2014. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass die Gemeinde im Bereich des Unterhalts, z. B. Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung, Leitungsnetz Wasser in den nächsten Jahren vor erheblichen Aufgaben steht, welche sich auch auf die Ausgabebelastungen im Verwaltungshaushalt niederschlagen werden und dazu führen, dass die o. g. Werte nicht mehr erreicht werden können.

2.    Die strukturelle Härte liegt im Hinblick auf die Steuerkraft der Gemeinde vor. Diese liegt im Durchschnitt der letzten 5 Jahre ca. 30 % unter dem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden.
Daneben zeigen sich die strukturellen Probleme auch im Wert der demografischen Entwicklung, also dem Rückgang der Einwohnerzahlen in den letzten 10 Jahren. Der Einwohnerrückgang beträgt 7,82.

3.    Die Aufstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.02.2016 beschlossen.
Das Konzept liegt z. Z. zur Prüfung bei der Regierung von Unterfranken.

4.    Für das Jahr 2016 stehen nach Art. 11 FAG in Bayern Mittel in Höhe von 150 Millionen € zur Verfügung (Vorjahr 120 Millionen €).

5.    Die Verschuldung der Gemeinde liegt Ende 2015 bei rd. 4.079.711 € oder
rd. 1.185 €/Einwohner gegenüber einem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden von 678 €/Einwohner. Der jährliche Schuldendienst hieraus belastet den Haushalt aktuell mit rd. 307.000 €.
Den Schwerpunkt der Verwendung einer Stabilisierungshilfe stellt die Schuldenrückführung dar. Sondertilgungen sind im Jahr 2016 im Umfang von 334.000 € möglich.

6.    Neben der bestehenden Verschuldung sieht die Haushaltssatzung 2016 eine Kreditneuaufnahme von 200.000 € zur Finanzierung der geplanten Investitionen vor. Mit der erwarteten weiteren Bewilligung von Stabilisierungshilfemitteln muss diese neue Kreditaufnahme ggf. nicht zur Umsetzung kommen.

7.    Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Hohenroth investiert nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 rd. 1.940.000 € ausschließlich im Pflichtaufgabenbereich (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016). Der beantragte investive Anteil beträgt im Rahmen der Antragstellung für 2016 566.000 €, dies entspricht rd. 29 % der Investitionsplanung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17