Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.04.2016 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 bekannt gegeben.

 

Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Hohenroth für das Haushaltsjahr 2016 der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 15.04.2016:

 

„Die in der Sitzung vom 12.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

 

§§ 1 (Festsetzung Haushaltsplan) bis 6 der Haushaltssatzung (Inkrafttreten) wurden analog der Beschlussfassung des Gemeinderates Hohenroth festgestellt.

 

Weitere Prüfungsbemerkungen:

Die Gemeinde erhielt 2015 eine Stabilisierungshilfe und befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist fortzuschreiben und konsequent umzusetzen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit wieder zu erlangen.

 

Die im Jahr 2016 veranschlagten Investitionen dienen in erster Linie den Pflichtaufgaben (Breitband, Friedhof, Schule, Straßenausbau, energetische Sanierung von gemeindlichen Gebäuden, Straßenbeleuchtung).

Die Kosten für den Grunderwerb sind mit 550.000,00 € veranschlagt. Diese fallen hauptsächlich für das Baugebiet Landwehr 3. Bauabschnitt in Hohenroth an.

 

Im Jahr 2016 kann wieder eine ansehnliche Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden.

 

Nach der Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit wird die Gemeinde auch in den künftigen Jahren in der Lage sein, Zuführungen an den Vermögenshaushalt zu erreichen.

 

Die Kreditaufnahme von 200.000,00 € liegt im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Der Genehmigung wird zugestimmt.

 

Sonstiges:

Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 Abs. 2 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 30 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).

In den Fällen des Art. 68 Abs. 2 GO und bei Überschreitung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite sowie bei Änderungen der Hebesätze der Realsteuern ist die Gemeinde zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet.

Dem Kassenverwalter ist eine Ausfertigung des Haushaltsplanes auszuhändigen.

 

 

Stumpf

Regierungsrat“

 

 

Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.

 

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat zudem seine Stellungnahme zur Prüfung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Hohenroth (Prüfung 2015 und Neuantrag 2016) bekannt gegeben. Die Stellungnahme des Landratsamtes wird der Regierung von Unterfranken, zusammen mit dem Antrag der Gemeinde auf Gewährung einer Bedarfszuweisung in Form von Stabilisierungshilfe, übersandt. Zusammenfassend wurde folgendes festgestellt:

 

  1. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind ausreichend.

  2. Als zielführende Maßnahme wurde die Prüfung, ob noch weitere nicht benötigte Grundstücke (vor allem landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) verkauft werden können, genannt. Bei der Neuverpachtung ab 01.11.2016 sollte versucht werden, künftig höhere Pachteinnahmen zu erzielen. Mietanpassungen bei gemeindlichen Immobilien prüfen. Einschränkung bei der Zuschussgewährung (derzeit ausgesetzt) für investive Maßnahmen von Vereinen, Kirchen und sonstigen Gruppen.

  3. Die finanzielle Leistungsfähgkeit soll lt. Haushaltskonsolidierungskonzept voraussichtlich ab 2025 wiedererlangt werden; es bestehen umfangreiche Aufgabenstellungen und Investitionsbedarf in den Bereichen Schule, Straßenausbau mit Erneuerung der leitungsgebundenen Einrichtungen.

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Zusammenfassung der Stellungnahme des Landratsamtes zur Kenntnis.