Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau eines neuen Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3 in der Hauptstraße 26 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das bestehende alte Wohnhaus wird abgebrochen und an gleicher Stelle wird ein neues Wohnhaus mit Keller, Erd- und Dachgeschoß errichtet.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 3 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Stellplätze (vorh. Garage) sind auf dem Grundstück vorhanden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3 in der Hauptstraße 26 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7