Sitzung: 06.06.2016 BHR/006/2016
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 200 in Leutershausen
vorgelegt.
Der zur Bebauung vorgesehene Bereich liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geisberg II“. Die
Vermessung der Grundstücke ist beantragt, jedoch noch nicht ausgeführt.
Der geplante Wohnhausneubau entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes.
Im Bebauungsplan ist eine nördliche Baugrenze mit 4 m festgesetzt.
Der Garagen- und Technikraum-Anbau ist auf der Grundstücksgrenze, also
somit teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze, geplant. Der Bauherr
beantragt hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und
begründet dies mit den vorhandenen Geländegegebenheiten.
Die Differenz des höchsten und niedrigsten Geländepunktes
(Südwest-Spitze des Grundstückes) beträgt ca. 5,60 m. Eine fußläufige
Erschließung und die Errichtung der Garage auf der Talseite (Bergstraße) würde
eine unverhältnismäßig lange Treppenanlage erfordern.
Die Einfahrt ist daher im östlichen Bereich des Grundstückes
(Stichstraße zur Bergstraße) geplant. Hierdurch wird ein nahezu barrierefreier
Zugang der Erdgeschossebene von der neuen Einfahrt des Grundstücks und der
Garage möglich.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes
Fl.Nr. 200 in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geisberg II“ für den
geplanten Garagenstandort teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |