Dem Bauausschuss wird der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem künftigen Grundstück Landwehr 39 in Hohenroth vorgelegt.

 

In der Bauausschusssitzung vom 02.02.2016 wurde das geplante Bauvorhaben durch den planenden Architekten Thomas Coste vorgestellt.

Der Bauausschuss erteilte zu einer Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 30.05.2016 Nr. 4.1-6024-20160165 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung des geplanten Bauvorhabens unter Auflagen in Aussicht gestellt.

 

Die nun eingereichte Planung entspricht im Grundsatz der Planung des Vorbescheides.

 

Das geplante Wohnhaus soll aus einem ineinander greifenden Pult- und Flachdachgebäude errichtet werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Landwehr III“. In folgenden Punkten weicht das Vorhaben von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab:

 

  1. Es wird eine Wandhöhe von 8,40 Meter von der mittleren natürlichen Geländeoberfläche beantragt (laut Bebauungsplan sind hier 7,00 Meter zulässig). Die zulässige Fristhöhe wird eingehalten (laut Bebauungsplan 10,00 Meter). Der Firstbereich des Pultdachgebäudes liegt zum nördlichen Ende des Baugebietes hin und erscheint durch die geplante Geländeaufschüttung zum Haus hier als nur 2-geschossig. Zum Baugebiet und der Erschließungsstraße hin liegt der niedrigere Traufbereich.

 

  1. Das natürliche Geländeprofil wird durch Aufschüttungen im nordöstlichen und südöstlichen Bereich um bis zu maximal 2,60 Meter verändert. Diese Aufschüttung läuft von der Nordost Terrasse weg ins freie Grundstück und entlang der Nordost und Südost Hauswände bis hin zum natürlichen Gelände (wie im Plan dargestellt).

 

  1. Im Bereich des Pultdachteils soll das geplante Gebäude ein Dachgeschoss als 3. Geschoss erhalten. Dessen Anteil beträgt mit 52 % weniger als 2/3 des darunter liegenden Geschosses mit Pult- und Flachdachbaukörper. Die Geschossigkeit ist laut Bebauungsplan auf 2 beschränkt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist somit die Zustimmung zu Befreiungen zu den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Landwehr III“ erforderlich für die Nichteinhaltung Wandhöhe, der Geländeveränderung und der Geschossigkeit.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem zukünftigen Grundstück Landwehr 39 in Hohenroth.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr III“ bezüglich der Nichteinhaltung der Wandhöhe, der Geländeveränderung und der Geschossigkeit.

 

Eine Aufständerung von Photovoltaikanlagen wird nicht zugelassen. Versorgungsanlagen sind flach auf dem Dach anzubringen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7