Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Kinderzimmers in eine Praxis für Naturheilkunde auf dem Grundstück Fl.Nr. 1714/6, Am Sportplatz 3 in Hohenroth vorgelegt.

 

Nach Mitteilung der Bauherrin wird ein Kinderzimmer (16 qm) im Erdgeschoß von ihr als Heilpraktikerin genutzt. Der Eingangsbereich wird hierzu neu gestaltet.

 

Im Wohnhaus „Am Sportplatz 3“ befinden sich zwei Wohnungen. Hierzu sind zwei Garagenstellplätze und zwei Stellplätze vorhanden. Für die Praxis wird ein weiterer Stellplatz zur Verfügung gestellt. Dies ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1714/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Das Gebiet ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.

 

Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.