Sitzung: 06.06.2016 BHR/006/2016
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nr. 138 und 139 am
Obstgarten in Leutershausen vorgelegt.
Ein Bauinteressent beabsichtigt dort ein Einfamilienwohnhaus (Erdgeschoß
und Dachgeschoß) mit Satteldach entsprechend den beiliegenden Planskizzen zu
errichten.
Vor Erwerb des Grundstückes möchte der Bauherr abklären lassen, ob
seitens der Gemeinde Einverständnis mit dem Vorhaben in der geplanten Form
besteht.
Die Bebaubarkeit der Grundstücke Fl. Nr. 138 und 139 wurde bereits im
Jahr 2006 mit der Bauaufsichtsbehörde besprochen.
Nachdem die benachbarten Wohnhäuser auf den Grundstücken Fl.Nr. 131 und
127 vom Landratsamt Rhön-Grabfeld auch als jeweils einzelne Außenbereichsvorhaben
baurechtlich genehmigt worden sind und sich auf der anderen Seite der
Johann-Klöhr-Straße ebenfalls schon eine Bebauung (Fl.Nr. 143) befindet wurde
damals mit Herrn Baumbach vom Landratsamt vereinbart, im Falle eines
Bauantrages für die (zu verschmelzenden) Grundstücke Fl. Nr. 138 und 139 ebenso
zu verfahren.
Das Bauvorhaben ist somit als Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1
Baugesetzbuch zu (Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im Außenbereich)
beurteilen.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das
Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans
widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann,
Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und
Landschaftsbild verunstaltet..
Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden wird durch die
Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der
entsprechenden Fachbehörden geprüft.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße
„Obstgarten“. In der Johann-Klöhr-Straße liegen die Anschlüsse für Kanal und
Wasser.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein
Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nr. 138 und 139 am
Obstgarten in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Die vollständigen Bauantragsunterlagen können dementsprechend erstellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |