Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nr. 138 und 139 am Obstgarten in Leutershausen vorgelegt.

 

Ein Bauinteressent beabsichtigt dort ein Einfamilienwohnhaus (Erdgeschoß und Dachgeschoß) mit Satteldach entsprechend den beiliegenden Planskizzen zu errichten.

 

Vor Erwerb des Grundstückes möchte der Bauherr abklären lassen, ob seitens der Gemeinde Einverständnis mit dem Vorhaben in der geplanten Form besteht.

 

Die Bebaubarkeit der Grundstücke Fl. Nr. 138 und 139 wurde bereits im Jahr 2006 mit der Bauaufsichtsbehörde besprochen.

 

Nachdem die benachbarten Wohnhäuser auf den Grundstücken Fl.Nr. 131 und 127 vom Landratsamt Rhön-Grabfeld auch als jeweils einzelne Außenbereichsvorhaben baurechtlich genehmigt worden sind und sich auf der anderen Seite der Johann-Klöhr-Straße ebenfalls schon eine Bebauung (Fl.Nr. 143) befindet wurde damals mit Herrn Baumbach vom Landratsamt vereinbart, im Falle eines Bauantrages für die (zu verschmelzenden) Grundstücke Fl. Nr. 138 und 139 ebenso zu verfahren.

 

Das Bauvorhaben ist somit als Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch zu (Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im Außenbereich) beurteilen.

 

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann, Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert  beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet..

 

Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden geprüft.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Obstgarten“. In der Johann-Klöhr-Straße liegen die Anschlüsse für Kanal und Wasser.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein  Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nr. 138 und 139 am Obstgarten in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Die vollständigen Bauantragsunterlagen können dementsprechend erstellt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7