Sitzung: 14.06.2016 GHR/006/2016
Die Gemeinde Hohenroth ist Träger der Kindertageseinrichtungen in
Hohenroth und Windshausen. In den beiden Einrichtungen stehen jeweils eine
räumlich getrennte Kinderkrippe und der Betreuungsbereich für die Regelkinder zur
Verfügung. Nach dem Abschluss der umfassenden Sanierungsarbeiten sind die
Einrichtungen in Hohenroth und Windshausen auf dem neusten baulichen Stand.
Das Haus für Kinder Hohenroth besuchen aktuell 77 Regelkinder und 24
Krippenkinder. Im Haus für Kinder Windshausen werden derzeit 35 Regelkinder und
11 Krippenkinder betreut.
Zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen tragen die staatlichen
Zuwendungen, Eigenmittel der Gemeinde und Elternbeiträge bei. Die
Elternbeiträge werden auf Basis der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für den Besuch der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Hohenroth vom 30.06.2014 erhoben.
Die wirtschaftliche Situation der Kindertageseinrichtungen (HHJ 2015) in
der Gemeinde sieht gegenwärtig so aus, dass die Elternbeiträge 18 % der Kosten
abdecken. Der Umfang der Eigenmittel der Gemeinde beläuft sich zurzeit auf 37
%, die staatlichen Zuwendungen zu den Personalkosten decken 32 % und die
sonstigen Einnahmen 13 % der Gesamtkosten.
Im Jahr 2015 hat die Gemeinde aus ihrem Haushalt insgesamt rd. 421.000 €
zur Kostendeckung des Betriebs der Einrichtungen übernommen. Eine Anhebung der
Elternbeiträge ist zur Gesamtdeckung des Aufwandes, auch aus Sicht der
laufenden Haushaltskonsolidierung, zwingend erforderlich. Die Personalkosten
haben sich durch die rückwirkend zum Juli 2015 in Kraft getretenen neuen
Eingruppierungsregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst deutlich erhöht.
Neben den wirtschaftlichen Zwängen ist zu bedenken, dass die
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde eine sowohl qualitative wie auch im
Umfang der Betreuungszeiten äußerst hochwertige und flexible Leistung anbieten.
Durch die geplante Anpassung der Gebühr ergeben sich Mehreinnahmen von rd. 26.000
€ im Jahr.
Nachfolgend werden die vom Kindergartenausschuss und der Verwaltung
empfohlenen Beiträge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Es wird eine
lineare Erhöhung aller derzeitigen Beiträge sowohl im Regelbereich als auch im
Krippenbereich um jeweils 15,- € empfohlen.
Der monatliche Beitrag für die Kinder im letzten Kindergartenjahr
ermäßigt sich um den Zuschuss vom Freistaat in Höhe von derzeit 100,- €.
Der Preis für ein warmes Mittagessen wird ab 01.06.2016 von 1,70 € auf
1,90 € pro Essen erhöht.
Die Elternbeiräte des Hauses für Kinder Hohenroth und Windshausen wurden
über die geplante Gebührenerhöhung bereits informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für den Besuch der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Hohenroth in der dem Protokoll beigefügten Fassung. Die Satzung
tritt ab 01.09.2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |