Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 17 in der Johann-Klöhr-Straße 7, Leutershausen vorgelegt.

 

Die Halle ist mit einer Größe von ca. 14 m Länge, 10 m Breite und 4,30 m Höhe geplant.

 

Die Bauausführung erfolgt in einer Stahlkonstruktion mit Pultdach und Wellplatteneindeckung.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 17 liegt im Innerortsbereich von Leutershausen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Die Anfrage wurde noch nicht von der Verwaltung geprüft.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 17 in der Johann-Klöhr-Straße 7 in Leutershausen, vorbehaltlich der Prüfung der Verwaltung, entsprechend den eingereichten Unterlagen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Zufahrt erfolgt über den gemeindlichen Flurweg Fl.Nr. 118/3. Ein Anspruch auf Ausbau des Weges besteht für den Bauherrn nicht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7