Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 159 in der Solzbachstraße 21, Leutershausen vorgelegt.

 

Der Bauherr möchte vor seinem Wohnhaus ein offenes Carport errichten.

Das Carport in einer Holz/Stahlkonstruktion soll mit einer Größe von 6,25 m Länge, 11,50 m Breite und 3,00 m Höhe entsprechend der beigefügten Skizze errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 159, Gemarkung Leutershausen liegt im Innerortsbereich von Leutershausen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Der Bauantrag wurde noch nicht von der Verwaltung geprüft.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Stauraum vor dem Carport beträgt weniger als 3 m. die Anfahrt zum offenen Carport direkt von der Straße aus ist vertretbar. Daher ist eine Abweichung von § 2 der Garagenstellplatzsatzung erforderlich. Die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften liegt im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit, seine Zustimmung zum Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 159 in der Solzbachstraße 21, Leutershausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7