Sitzung: 25.07.2016 BHR/008/2016
Es ist ein
Wohnhaus ohne Unterkellerung mit ausgebautem Dachgeschoss und einem Satteldach
mit einer Dachneigung von 45° geplant. Die Dacheindeckung soll mit
anthrazitfarbenen Ziegeln erfolgen. Die Doppelgarage soll als
Flachdachfertiggarage auf der Nordostseite zur Johann-Klöhr-Straße hin
errichtet werden.
In der Sitzung vom
06.06.2016 hat der Bauausschuss bereits zu einer formlosen Bauvoranfrage seine
Zustimmung erteilt.
Die Bebaubarkeit
der Grundstücke Fl. Nr. 138 und 139 wurde bereits im Jahr 2006 mit der
Bauaufsichtsbehörde besprochen.
Nachdem die
benachbarten Wohnhäuser auf den Grundstücken Fl.Nr. 131 und 127 vom Landratsamt
Rhön-Grabfeld auch als jeweils einzelne Außenbereichsvorhaben baurechtlich
genehmigt worden sind und sich auf der anderen Seite der Johann-Klöhr-Straße
ebenfalls schon eine Bebauung (Fl.Nr. 143) befindet wurde damals mit Herrn
Baumbach vom Landratsamt vereinbart, im Falle eines Bauantrages für die (zu
verschmelzenden) Grundstücke Fl. Nr. 138 und 139 ebenso zu verfahren.
Das Bauvorhaben
ist somit als Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch zu
(Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im Außenbereich) beurteilen.
Sonstige Vorhaben
können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung
öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das Vorhaben den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans
widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann,
Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und
Landschaftsbild verunstaltet..
Inwieweit
öffentliche Belange beeinträchtigt werden wird durch die Bauaufsichtsbehörde im
Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden
geprüft.
Die Erschließung
ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Obstgarten“. In der
Johann-Klöhr-Straße liegen die Anschlüsse für Kanal und Wasser.
Die angrenzenden
Grundstücke sind alle im Eigentum der Gemeinde.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein
Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 138 und 139 am Obstgarten in
Leutershausen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |