Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nr. 138 und 139 am Obstgarten in Leutershausen vorgelegt.

 

Es ist ein Wohnhaus ohne Unterkellerung mit ausgebautem Dachgeschoss und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 45° geplant. Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Ziegeln erfolgen. Die Doppelgarage soll als Flachdachfertiggarage auf der Nordostseite zur Johann-Klöhr-Straße hin errichtet werden.

 

In der Sitzung vom 06.06.2016 hat der Bauausschuss bereits zu einer formlosen Bauvoranfrage seine Zustimmung erteilt.

 

Die Bebaubarkeit der Grundstücke Fl. Nr. 138 und 139 wurde bereits im Jahr 2006 mit der Bauaufsichtsbehörde besprochen.

Nachdem die benachbarten Wohnhäuser auf den Grundstücken Fl.Nr. 131 und 127 vom Landratsamt Rhön-Grabfeld auch als jeweils einzelne Außenbereichsvorhaben baurechtlich genehmigt worden sind und sich auf der anderen Seite der Johann-Klöhr-Straße ebenfalls schon eine Bebauung (Fl.Nr. 143) befindet wurde damals mit Herrn Baumbach vom Landratsamt vereinbart, im Falle eines Bauantrages für die (zu verschmelzenden) Grundstücke Fl. Nr. 138 und 139 ebenso zu verfahren.

 

Das Bauvorhaben ist somit als Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch zu (Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im Außenbereich) beurteilen.

 

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann, Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert  beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet..

 

Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden geprüft.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Obstgarten“. In der Johann-Klöhr-Straße liegen die Anschlüsse für Kanal und Wasser.

 

Die angrenzenden Grundstücke sind alle im Eigentum der Gemeinde.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein  Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 138 und 139 am Obstgarten in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6