Sitzung: 06.09.2016 GHR/016/2016
Die Gemeinde Hohenroth hat sich mit drei Projekten im Rahmen des
Kommunalinvestitionsprogrammes - KIP - beworben. Die Projekte energetische
Sanierung und Schaffung von Barrierefreiheit im Gemeinschaftshaus Windshausen
und im Rathaus Hohenroth wurden für eine Förderung nach dem o. g. Programm
durch die Regierung von Unterfranken ausgewählt.
Die weitere Bewerbung für die energetische Sanierung (Fensteraustausch)
und Schaffung von Barrierefreiheit für das Bürgerhaus in Hohenroth hat zwar
ebenfalls die Förderkriterien des KIP erfüllt, konnte jedoch aus Gründen der
begrenzten Fördermittel nur als „Nachrücker“ berücksichtig werden.
Ob dieser Status sich noch in eine Bewilligung verändert, kann z. Z.
nicht abschließend bewertet werden. Die Regierung von Unterfranken hat aktuell alle
zur Verfügung stehenden Mittel an die Gemeinden verteilt. Nach der konkreten
Antragstellung durch die Gemeinden (Zuwendungsantrag mit Entwurfsplanung) ist
ein Überblick möglich (nicht vor Ende 2016).
Der Gemeinderat hat sich mit den Bewerbungen für das Rathaus und das
Bürgerhaus nochmals auseinander gesetzt. Im Ergebnis wird den Planungen für das
Bürgerhaus alternativ zum Rathaus eine höhere Priorität eingeräumt.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken ist es grundsätzlich
möglich auf Antrag der Gemeinde die Fördermittel für das Rathaus auf das
Projekt Bürgerhaus umzuschichten. Damit wären, abgestellt auf die Berechnungen
des Bewerbungsverfahrens, folgende finanziellen Auswirkungen verbunden:
Projekt |
Geschätzte
Kosten gem. Bewerbung |
Fördermittel
|
Eigenmittel
Gemeinde |
Bemerkungen |
Rathaus Hohenroth |
161.500 € |
145.300 € |
16.200 € |
Fördersatz ca. 90 % |
Bürgerhaus Hohenroth |
213.100 € |
145.300 € |
67.800 € |
Fördersatz ca. 68 % |
Grundsätzlich sind Fördermittel für das Bürgerhaus von max. 90 %, also
rd. 192.000 € möglich. Die Differenz von rd. 47.000 € zu dem aktuell zugesagten
Förderbetrag (Rathaus) kann durch die Regierung nicht nachbewilligt werden, da
alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgereicht sind.
Eine Übertragung der bewilligten Mittel vom Rathaus auf das Bürgerhaus
ist der Regierung von Unterfranken anzuzeigen. Sobald dort alle
Zuwendungsanträge für das KIP vorliegen, ist eine abschließende Bewertung der
Zuwendungshöhe möglich. Eine Nachbewilligung wäre ggf. möglich, wenn
anderweitig Mittel frei werden. Davon kann nach aktueller Einschätzung jedoch
eher nicht ausgegangen werden.
Die Bewerbung für das Bürgerhaus (Priorität 2) umfasste im Wesentlichen
folgende Maßnahmen:
-
Erneuerung der Fenster
-
Barrierefreier Zugang für das EG
-
Barrierefreie Toilette im EG
-
Errichtung einer barrierefreien Toilette im
Nebengebäude (Kirchplatznutzung)
Die Nutzung des Bürgerhauses ist bereits jetzt multifunktional und würde
durch die o. g. Maßnahmen eine deutliche Wertsteigerung erhalten, insbesondere
unter dem Aspekt der Attraktivität des Innerorts von Hohenroth.
Im Hinblick auf die räumliche Situation im Rathaus würde sich auch nach der
geplanten Sanierung ein ausreichend dimensionierter Sitzungssaal für den
Gemeinderat nur schwer verwirklichen lassen. Aus diesem Grund finden bereits
jetzt Sitzungen des Gemeinderates im Ortsteil Hohenroth nicht im Rathaus
sondern im Bürgerhaus statt, so dass auch dieses KIP Förderkriterium erfüllt
ist.
Die Bewerbung für das Rathaus (Priorität 3) umfasste im Wesentlichen
folgende Maßnahmen:
-
Dämmung der Geschoßdecke zum Feuerwehrraum
-
Einbau einer Wärmedämmung im Fußbodenaufbau
Erdgeschoss
-
Austausch der Fassadenfenster
-
Einbau einer Wärmedämmung im Dachgeschoss
-
Errichtung eines barrierefreien Zugangs mittels
einer behindertengerechten Rampe#
-
Einbau einer behindertengerechten Toilettenanlage
im EG als Ersatz für den sanierungsbedürften Bestand
-
Austausch der Gastherme gegen ein
energieeffizientes Brennwertgerät
-
Austausch der Beleuchtung durch stromsparende
Leuchten und Beleuchtungsmittel
-
Notwendige Anpassungen (hydraulischer Abgleich
etc.)
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt der Regierung von Unterfranken mitzuteilen,
dass die zugesagten Fördermittel in Höhe von 145.300 € für das Rathaus
Hohenroth nach dem Kommunalinvestitionsprogramm auf das Objekt Bürgerhaus
Hohenroth übertragen werden sollen. Die Bewerbung für das Bürgerhaus konnte
aufgrund der begrenzten Fördermittel nicht berücksichtigt werden. Die Maßnahme
wurde als „Nachrücker“ eingestuft.
Auf Grund der geschilderten multifunktionalen Nutzung des Bürgerhauses beschließt
der Gemeinderat die Umsetzung dieses Projektes und sieht darin einen Mehrwert
gegenüber dem Projekt Rathaus für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger.
Die beantragten Sanierungsmaßnahmen für das Bürgerhaus haben einen
Kostenumfang von 213.100 € für energetische Sanierungen und die barrierefreie
Erschließung. Die Regierung von Unterfranken wird daher um Prüfung gebeten, ob
eine Aufstockung der Fördermittel für die geplanten Maßnahmen am Bürgerhaus
gem. der Bewerbung zum KIP möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |