Zu diesem TOP begrüßt der 1. Bürgermeister die Architektin Sabine Kunert, Leutershausen. Frau Kunert stellt dem Gemeinderat ihre Planungen für einen Bebauungsplan auf den Grundstücken Fl.Nrn. 72, 73 (jeweils nördlicher Teilbereich), 67-71 und 77 Gemarkung Leutershausen vor.

 

Sollten die Grundstücke als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, bedarf dies einer Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Im Bereich der Bergstraße sollen drei Baugrundstücke mit jeweils 950 – 990 m² entstehen. Als Dachform sollen nur Satteldächer zugelassen werden. Die Hauptfirstrichtung soll giebelständig zur Bergstraße erfolgen.

 

Für die möglichen Baugrundstücke im Bereich der Querbachshofer Straße muss aufgrund ihrer Nähe zum Sportplatz ein Schallschutzgutachten erstellt werden. Eine Bebauung ist auch hier anzustreben.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Dem Grundstück Fl.Nr. 72 sollen max. 1,50 m des Grundstücks Fl.Nr. 70 zugemessen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn 72, 73 (jeweils nördlicher Teilbereich), 67-71, 77, Gemarkung Leutershausen einen qualifizierten Bebauungsplan zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) aufzustellen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bergstraße“.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15