Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1722, Gemarkung Hohenroth besteht entsprechend des Bebauungsplanes „Veitsberg“ ein Kinderspielplatz. Für diesen Kinderspielplatz besteht aufgrund der derzeitigen soziologischen Struktur des Baugebietes und insbesondere wegen der naheliegenden Spielplätze am Gemeindesee und am Sportplatz kein Bedarf mehr.

 

Anstatt einer Spielplatznutzung soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 1722 eine Wohnnutzung stattfinden. Die Festsetzung soll als Allgemeines Wohngebiet erfolgen. Die Erschließung ist bereits gesichert.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Veitsberg“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1722, Gemarkung Hohenroth im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern. Die bisherige Nutzungsfestsetzung „Spielplatz“ wird in „Allgemeines Wohngebiet“ geändert.

 

Das Maß der baulichen Nutzung hat sich an den vorhandenen Gebäuden in der Stichstraße Veitsberg zu orientieren. Als Dachform soll Satteldach festgesetzt werden. Die max. Kniestockhöhe darf 1 m nicht überschreiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15