Sitzung: 11.10.2016 GHR/010/2016
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1722, Gemarkung Hohenroth besteht entsprechend
des Bebauungsplanes „Veitsberg“ ein Kinderspielplatz. Für diesen
Kinderspielplatz besteht aufgrund der derzeitigen soziologischen Struktur des
Baugebietes und insbesondere wegen der naheliegenden Spielplätze am Gemeindesee
und am Sportplatz kein Bedarf mehr.
Anstatt einer Spielplatznutzung soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 1722 eine
Wohnnutzung stattfinden. Die Festsetzung soll als Allgemeines Wohngebiet
erfolgen. Die Erschließung ist bereits gesichert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Veitsberg“ auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1722, Gemarkung Hohenroth im vereinfachten Verfahren gem. §
13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Die
bisherige Nutzungsfestsetzung „Spielplatz“ wird in „Allgemeines Wohngebiet“
geändert.
Das Maß der baulichen Nutzung hat sich an den vorhandenen Gebäuden in
der Stichstraße Veitsberg zu orientieren. Als Dachform soll Satteldach
festgesetzt werden. Die max. Kniestockhöhe darf 1 m nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |