Die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird seit dem Jahr 2011 im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Die Gemeinde Unsleben hat mit Schreiben vom 15.03.2016 die Kündigung der Zweckvereinbarung, zum 31.03.2017 und den damit verbundenen Ausstieg aus der kommunalen Verkehrsüberwachung, mitgeteilt.

 

Der Ausstieg aus der kommunalen Verkehrsüberwachung wird zum einen mit dem Beginn der Baumaßnahmen bzgl. der neuen Verkehrsführung in Unsleben und der damit zur erwartenden Verbesserung der Verkehrssituation begründet und zum anderen das durch den Rückgang der Geschwindigkeitsverstöße verursachte Defizit.

 

Aufgrund der Kündigung der Gemeinde Unsleben ist es notwendig die o.g. Zweckvereinbarung neu zu erlassen. Die neue Zweckvereinbarung ist bis auf die Streichung der Gemeinde Unsleben und der damit verbundenen Streichung der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, mit der bisherigen Vereinbarung identisch. Die Vereinbarung wird wiederum auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann unter Einhaltung einer einjährigen Frist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth stimmt dem Abschluss der neuen Zweckvereinbarung aufgrund des Aussteiges der Gemeinde Unsleben zu und genehmigt die Zweckvereinbarung gem. Anlage vollinhaltlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15