Sitzung: 11.10.2016 GHR/010/2016
Die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird seit dem Jahr
2011 im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Zusammenarbeit
erfolgt auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Die Gemeinde Unsleben hat mit
Schreiben vom 15.03.2016 die Kündigung der Zweckvereinbarung, zum 31.03.2017
und den damit verbundenen Ausstieg aus der kommunalen Verkehrsüberwachung,
mitgeteilt.
Der Ausstieg aus der kommunalen Verkehrsüberwachung wird zum einen mit
dem Beginn der Baumaßnahmen bzgl. der neuen Verkehrsführung in Unsleben und der
damit zur erwartenden Verbesserung der Verkehrssituation begründet und zum
anderen das durch den Rückgang der Geschwindigkeitsverstöße verursachte
Defizit.
Aufgrund der Kündigung der Gemeinde Unsleben ist es notwendig die o.g.
Zweckvereinbarung neu zu erlassen. Die neue Zweckvereinbarung ist bis auf die
Streichung der Gemeinde Unsleben und der damit verbundenen Streichung der
Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, mit der bisherigen Vereinbarung identisch.
Die Vereinbarung wird wiederum auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann unter
Einhaltung einer einjährigen Frist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres
gekündigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth stimmt dem Abschluss der neuen
Zweckvereinbarung aufgrund des Aussteiges der Gemeinde Unsleben zu und
genehmigt die Zweckvereinbarung gem. Anlage vollinhaltlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |