In Hohenroth stehen der Gemeinde kaum noch Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung. Die Bauplätze im Baugebiet „Landwehr“ sind größtenteils verkauft und werden bebaut.
Die Gemeinde ist zwar bestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren. Auch Möglichkeiten der Nachverdichtung werden bereits genutzt.


Die große Nachfrage an Wohnbauland kann allein dadurch aber nicht gedeckt werden. Der Gemeinde liegen derzeit bereits wieder zehn Vormerkungen für Baugrundstücke vor.

 

Deshalb möchte die Gemeinde neues Wohnbauland, auch in der Form als Geschosswohnungsbau ausweisen.

Die Fläche „Veitsberg III“ am östlichen Ortsrand eignet sich dafür gut.

 

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauflächen vorgesehen.


Mit dieser Maßnahme und der neuen benachbarten Baulandausweisung („Am Sportplatz II“) kann der Baulandbedarf auf längere Sicht gedeckt werden.

Auf absehbare Zeit müssten an anderer Stelle keine zusätzlichen Bauflächen ausgewiesen werden.

Außerdem weisen die Flächen eine günstige Lage zu den infrastrukturellen Schwerpunkten des Ortes auf (Schulen, Kindergarten, Sportplatz, Spielplatz, Apotheke, Einkaufsmarkt).

Es bietet sich hier auch die Möglichkeit an, die Ortseinfahrt und den Ortsrand neu zu gestalten.

Die straßenmäßige Anbindung soll über die Kreisstraße NES 21 und weiter über eigene Erschließungsstraßen erfolgen. Der Verkehr wird ohne Umwege direkt zu- und abgeleitet. Es entsteht dabei kein zusätzlicher Verkehr in angrenzende Baugebiete.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, am östlichen Ortsrand von Hohenroth einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll sich auf die Grundstücke Fl.Nrn 1731, 1740 (jeweils teilweise), 1739, 1741 und 1742, Gemarkung Hohenroth erstrecken.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Veitsberg III“.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

15