Bei der Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Hohenroth wurde festgestellt, dass noch nicht alle straßenrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit dem Bau des Saaletalradweges durchgeführt wurden.

 

Es ist deshalb notwendig die folgenden straßenrechtlichen Widmungen, Umstufungen und Berichtigungen, gemäß des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), für die neu gebauten bzw. für die ausgebauten Streckenabschnitte durchzuführen (vgl. Lagepläne).

 

 

 

Widmung:

 

  1. Der im Rahmen des Saaletalradweges neu gebaute Weg „Pfort 2“, Fl.Nr. 1899/2 und der dazugehörige Stichweg Fl.Nr. 1898 (teilw.), Gemarkung Hohenroth, wird gemäß Art. 6 i.V.m Art. 46, Art. 47 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Fuß- und Radweg wie folgt gewidmet:

 

Bezeichnung:              Beschränkt öffentlicher Fuß- und Radweg „Pfort 2“, Fl.Nrn. 1899/2
und 1898 (teilw.), Gemarkung Hohenroth

 

Anfangspunkt:             Weg „Sandwiesen 1“, Fl.Nr. 1674/1, Gemarkung Salz

 

Endpunkt:                    Gemarkungsgrenze Fränkische Saale, Fl.Nr. 535,
Gemarkung Niederlauer

 

Baulast:                       von km 0,000 bis km 0,037, Gemeinde Hohenroth

 

Stichweg, Fl.Nr. 1898 (teilw.)

 

Anfangspunkt:             Weg „Pfort“, Fl.Nr. 1923, Gemarkung Hohenroth

 

Endpunkt:                    Weg „Pfort 2“ Fl.Nr 1899/2, Gemarkung Hohenroth

 

Baulast:                       von km 0,000 bis km 0,015, Gemeinde Hohenroth

 

 

 

  1. Der im Rahmen des Saaletalradweges neu gebaute Weg „Weg bei der Wässerung 5“, Fl.Nrn. 1929 (teilw.), 1929/2 (teilw.), 1937/1 und 1969 (teilw.), Gemarkung Hohenroth, wird gemäß Art. 6 i.V.m Art. 46, Art. 47 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Fuß- und Radweg wie folgt gewidmet:

 

Bezeichnung:              Beschränkt öffentlicher Weg „Weg bei der Wässerung 5, Fl.Nrn.
Fl.Nrn. 1929 (teilw.), 1929/2 (teilw.), 1937/1 und 1969 (teilw.), Gemarkung Hohenroth

 

Anfangspunkt:             Gemarkungsgrenze Fränkische Saale, Fl.Nr. 535,
Gemarkung Niederlauer

 

Endpunkt:                    Gemarkungsgrenze Unterebersbach, südlich Fl.Nr. 1990, Gemarkung Unterebersbach

 

Baulast:                       von km 0,000 bis km 0,985, Gemeinde Hohenroth

 

 

 

Umstufung:

 

  1. Ein Teilabschnitt des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg bei der Wässerung 3“, Fl.Nr. 1669, Gemarkung Hohenroth wurde im Rahmen des Saaletalradwegebaus ausgebaut. Der Teilabschnitt wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46, Art 47 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Fuß- und Radweg umgestuft und dem beschränkt öffentlichen Fuß- und Ragweg „Weg bei der Wässerung 5“, Gemarkung Hohenroth zugeordnet. Das Bestandsverzeichnis für den öffentlichen Feld- und Waldweg „ Weg bei der Wässerung 3“ ist wie folgt zu ändern:

 

Bezeichnung:              Öffentlicher Feld- und Waldweg „Weg bei der Wässerung 3“
Fl.Nr. 1969 (teilw.), Gemarkung Hohenroth

 

Anfangspunkt:             Gemarkungsgrenze Unterebersbach, südwestl. Fl.Nr. 1968, Gemarkung Hohenroth

 

Endpunkt:                    „Weg bei der Wässerung 5, Fl.Nr. 1937/1, südlich Fl.Nr. 1968, Gemarkung Hohenroth

 

Baulast:                       von 0,000 bis km 0,192, Gemeinde Hohenroth

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die vorgenannten widmungsrechtlichen Verfügungen Nr. 1 bis 3 gemäß Art. 6 und 7 i.V.m Art. 46, 47 und 53 BayStrWG. Die Verfügungen sind ortsüblich bekannt zu machen und ins Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Hohenroth einzutragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6