Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 610/8, Erdmannstal 38 im Baugebiet „Erdmannstal“ in Windshausen vorgelegt.

 

Der Bauherr plant die Errichtung einer Garage mit 7,80 m Länge und 6,00 m Breite und einem flachgeneigten Satteldach.

Der Standort des Carports ist auf der Grenze zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 610/7, Erdmannstal 40 geplant. Es wurde bereits eine Stahlbetonwand aufgestellt, die als Abschluss des Carports dienen soll. Der Abstand des geplanten Carports zur Straße beträgt ca. 1,50 m.

Die Zufahrt soll über das Grundstück, nicht direkt von der Straße aus, erfolgen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 610/8  liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“. Die Baugrenze ist mit 5 m Abstand zur Straße festgelegt.

 

Carports sind überdachte Stellplätze, die genauso zu beurteilen sind wie Garagen.

Von der Größe her fällt das geplante Carport unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung.

 

Da jedoch der Standort außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“ erforderlich. 

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten, ob das geplante Carport in der beantragten Form so zugelassen werden soll.

 

Soweit Einverständnis mit dem Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum  Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“ zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/8, Erdmannstal 38 in Windshausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“ für den Standort des Carports außerhalb der Baugrenzen.

 

Beschluss:

 

 

Der Bauausschuss vertagt die Entscheidung über den Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 610/8, Erdmannstal 38, OT Windshausen. Der Bauausschuss möchte sich das Vorhaben bei einem Ortstermin genauer anschauen und danach über den Antrag entscheiden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6