Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung vorgelegt.

 

Die Eigentümer beabsichtigen auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1679/1 im Birkenweg 9 ein Carport in Stahlkonstruktion mit Flachdach und einer Größe von 5,20 m auf 5 m zu errichten.

 

Bereits im Juni 2011 hatten die Bauherren für ein Einzelcarport eine Genehmigung erhalten. Der Bau wurde aber bis heute nicht ausgeführt. Da die Frist der Genehmigung abgelaufen ist, muss nun ein neuer Antrag gestellt werden. 

 

Bei der Errichtung des Carports handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) der Bayer. Bauordnung.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1679/1 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“.  Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Garagen vor, dass die Fassadengestaltung und Dachdeckung dem Hauptbaukörper anzupassen ist. Als Dachform sind Satteldächer festgelegt.

 

Da das geplante Vorhaben bezüglich der Fassadengestaltung, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung dem Bebauungsplan widerspricht und auch der geplante Standort des Carports teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines Carports in Stahlkonstruktion mit Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 1679/1 im Birkenweg 9 entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Seitens des Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ bezüglich der Fassadengestaltung, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6