Sitzung: 15.11.2016 BHR/011/2016
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf
isolierte Befreiung vorgelegt.
Die Eigentümer
beabsichtigen auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1679/1 im Birkenweg 9 ein Carport in
Stahlkonstruktion mit Flachdach und einer Größe von 5,20 m auf 5 m zu
errichten.
Bereits im Juni
2011 hatten die Bauherren für ein Einzelcarport eine Genehmigung erhalten. Der
Bau wurde aber bis heute nicht ausgeführt. Da die Frist der Genehmigung
abgelaufen ist, muss nun ein neuer Antrag gestellt werden.
Bei der Errichtung
des Carports handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs.
1 Nr. 1 b) der Bayer. Bauordnung.
Das Grundstück
Fl.Nr. 1679/1 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Rhönblick“. Der
Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Garagen vor, dass die
Fassadengestaltung und Dachdeckung dem Hauptbaukörper anzupassen ist. Als
Dachform sind Satteldächer festgelegt.
Da das geplante
Vorhaben bezüglich der Fassadengestaltung, der Dachform, der Dachneigung und
der Dacheindeckung dem Bebauungsplan widerspricht und auch der geplante
Standort des Carports teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplans erforderlich.
Beschluss:
Seitens des Bauausschusses bestehen keine
Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Rhönblick“ bezüglich der Fassadengestaltung, der Dachform, der
Dachneigung und der Dacheindeckung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |