Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 488/2, Rosengarten 5 in Leutershausen vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen das bestehende Elternhaus durch den Anbau einer Wohneinheit auf der nordöstlichen Gebäudeseite im Unter-, Erd- und Dachgeschoß zu erweitern. Das Dach wird dem bestehenden Wohnhaus angepasst.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 488/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rosengarten“.  Die Anzahl der Geschosse ist mit 1 Vollgeschoss und Ausbau des Dachgeschosses festgelegt. Im Bebauungsplan ist die talseitige Traufhöhe mit max. 5,50 m, die Kniestockhöhe mit 0,50 m  festgelegt. Dachgauben sind mit einer max. Breite von 3,00 m zulässig. Die Firsthöhe des Anbaues darf die Firsthöhe des Hauptbaukörpers nicht überschreiten.

 

Durch den Anbau wird die nordöstliche Baugrenze überschritten und eine talseitige Traufhöhe von 7 m im Mittel erreicht. Zur besseren Ausnutzung des Dachgeschosses ist eine Kniestockhöhe von 1,50 m geplant. Durch die Anbindung im Dachgeschoß an das Bestandsgebäude wird die südliche Dachgaube bis zum Bestandsgebäude geführt und damit eine Breite von 5,00 m erreicht. Hierdurch wird auch die erforderliche Durchgangshöhe im Dachgeschoß gewährleistet. 

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind somit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Anzahl der Vollgeschosse, die Überschreitung der Baugrenze, für die Nichteinhaltung der talseitigen Traufhöhe und der Kniestockhöhe, der Breite der Dachgauben und die Überschreitung der Firsthöhe des Hauptgebäudes (Nr. I Nr. 1 Bauchst. B der BBPl Festsetzungen).

 

Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde besprochen und die Genehmigungsfähigkeit wurde in Aussicht gestellt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Eine Abstandsflächenübernahme der Nachbarn von Fl. Nr. 99 ist den Unterlagen beigefügt. 

 

Die gemeindliche Stellplatzsatzung fordert pro Wohneinheit 2 Stellplätze.

 

Auf dem Grundstück befinden sich eine Garage mit zwei Stellplätzen und ein Carport mit einem Stellplatz, der vom Wendehammer aus angefahren wird. Zusätzlich wird noch ein Stellplatz im Eingangsbereich geschaffen.  

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 488/2, Rosengarten 2 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Rosengarten“ für die Anzahl der Vollgeschosse, die Überschreitung der Baugrenze, für die Nichteinhaltung der talseitigen Traufhöhe und der Kniestockhöhe und der Breite der Dachgauben und die Überschreitung der Firsthöhe des Hauptgebäudes.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6