Sitzung: 06.12.2016 BHR/012/2016
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück
Fl. Nr. 488/2, Rosengarten 5 in Leutershausen vorgelegt.
Die Bauherren beabsichtigen das bestehende Elternhaus durch den Anbau
einer Wohneinheit auf der nordöstlichen Gebäudeseite im Unter-, Erd- und
Dachgeschoß zu erweitern. Das Dach wird dem bestehenden Wohnhaus angepasst.
Das Grundstück Fl. Nr. 488/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Rosengarten“. Die
Anzahl der Geschosse ist mit 1 Vollgeschoss und Ausbau des Dachgeschosses
festgelegt. Im Bebauungsplan ist die talseitige Traufhöhe mit max. 5,50 m, die
Kniestockhöhe mit 0,50 m festgelegt.
Dachgauben sind mit einer max. Breite von 3,00 m zulässig. Die Firsthöhe des
Anbaues darf die Firsthöhe des Hauptbaukörpers nicht überschreiten.
Durch den Anbau wird die nordöstliche Baugrenze überschritten und eine
talseitige Traufhöhe von 7 m im Mittel erreicht. Zur besseren Ausnutzung des
Dachgeschosses ist eine Kniestockhöhe von 1,50 m geplant. Durch die Anbindung
im Dachgeschoß an das Bestandsgebäude wird die südliche Dachgaube bis zum
Bestandsgebäude geführt und damit eine Breite von 5,00 m erreicht. Hierdurch
wird auch die erforderliche Durchgangshöhe im Dachgeschoß gewährleistet.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind somit Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Anzahl der
Vollgeschosse, die Überschreitung der Baugrenze, für die Nichteinhaltung der
talseitigen Traufhöhe und der Kniestockhöhe, der Breite der Dachgauben und die
Überschreitung der Firsthöhe des Hauptgebäudes (Nr. I Nr. 1 Bauchst. B der BBPl
Festsetzungen).
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde besprochen
und die Genehmigungsfähigkeit wurde in Aussicht gestellt.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Eine Abstandsflächenübernahme der
Nachbarn von Fl. Nr. 99 ist den Unterlagen beigefügt.
Die gemeindliche Stellplatzsatzung fordert pro Wohneinheit 2
Stellplätze.
Auf dem Grundstück befinden sich eine Garage mit zwei Stellplätzen und
ein Carport mit einem Stellplatz, der vom Wendehammer aus angefahren wird.
Zusätzlich wird noch ein Stellplatz im Eingangsbereich geschaffen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 488/2, Rosengarten 2 in Leutershausen entsprechend
den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Rosengarten“ für die
Anzahl der Vollgeschosse, die Überschreitung der Baugrenze, für die
Nichteinhaltung der talseitigen Traufhöhe und der Kniestockhöhe und der Breite
der Dachgauben und die Überschreitung der Firsthöhe des Hauptgebäudes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |