Für die Gebührenbemessung der Einrichtung Wasserversorgung gelten die gleichen Grundsätze wie für die Abwasserbeseitigung (s. TOP 1). Für die Gemeinde Hohenroth wurde zuletzt ein dreijähriger Zeitraum von 2014 bis 2016 gewählt.

 

1. Abrechnung Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016

Der Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 schließt unter Berücksichtigung des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2016 mit einem Guthaben von 134.988 € ab.
Die verkaufte Wassermenge ist im abgerechneten Zeitraum etwas niedriger als geplant (ca. – 5 %). Die geplanten jährlichen Ausgaben liegen unter der Schätzung (ca. – 28.000 €/Jahr). Der Guthabenvortrag wird in den neuen Kalkulationszeitraum übernommen. Der Stand der Sonderrücklage beträgt insgesamt 148.011 € und beinhaltet das Guthaben aus dem Zeitraum 2011 bis 2013 mit rd. 13.023 €

Nach der Kalkulation 2013 bis 2016 war geplant jährlich einen Betrag von 17.500 € aus zuwendungsfinanzierten Abschreibungen der Sonderrücklage Wasser zuzuführen. Im Ergebnis konnte diese Zuführung auf jährlich 27.496 € erhöht werden, so dass sich zum Ende des Kalkulationszeitraums 2016 der o. g. Wert der Sonderrücklage von rd. 148.011 € errechnet - s. Anlage.

 

 

2. Planung neuer Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020

Die Planung für den Zeitraum 2017 bis 2020 sieht jährliche Ausgaben von 200.700 € vor. Darin enthalten ist die eine jährliche Zuführung an die Sonderrücklage in Höhe von 6.500 €.

 

Die jährliche geplanten Einnahmen sind mit 200.800 € geschätzt und reichen zur Abdeckung der o. g. Ausgaben aus. Diese Einnahmen sind kalkuliert mit einen unveränderten m³-Preis von 1,10 €/m³ netto und einer Grundgebühr von 48,00 €/Anschluss pro Jahr netto - s. beigefügte Zusammenstellung.

 

Der Bestand der allgemeinen Rücklage, welcher aus Abschreibungen auf zuwendungsfinanzierte Anlagen besteht, wird für die geplante Investition Sanierung und Ringschluss der Wasserleitung in der Seestraße im Jahr 2017 mit eingesetzt werden.

 

 

3. Kalkulatorischer Zinssatz

Der kalkulatorische Zinssatz für das gebundene Eigen- und Fremdkapital in der Einrichtung Wasserversorgung beträgt aktuell 4,5 %. Es ist ein langfristiger Zinssatz, da die Laufzeit der Anlagebestandteile zwischen 33 bis 40 Jahren liegt.

 

 

4. Laufzeit der bestehenden technischen Einrichtungen

Ergänzend zu den o. g. Ausführungen wird der Gemeinderat darüber informiert, dass die technische Ausrüstung des Maschinenhauses, des Hochbehälters sowie die Elektro- und Fernwirkanlage Ende 2017 bis auf Erinnerungswert abgeschrieben sind (Wegfall von jährlichen Abschreibungswerten in Höhe von rd. 19.000 € ab 2018). Wirtschaftlich sind diese Anlagenbestandteile damit abgeschrieben auch wenn sie noch funktionsfähig sind.

Im Kalkulationszeitraum bis 2020 wird empfohlen eine Begutachtung und Bewertung der Einrichtungen durch den Wassermeister vornehmen zu lassen, ggf. unter Einschaltung eines externen Sachverständigen für die Wasserwirtschaft.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2014 bis 2016 für die Wasserversorgung wie vorgestellt zu (s. Anlage).

 

Der Planung für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 (vier Jahre) wird ebenfalls Zustimmung erteilt. Die vorhandene Sonderrücklage aus Abschreibungen auf zuwendungsfinanzierte Anlageteile soll für die anstehende Sanierung und den Ringschluss in der Seestraße in Hohenroth im Jahr 2017 mit eingesetzt werden. Die Kalkulation beinhaltet für den Zeitraum bis 2020 eine neue jährliche Zuführung in Höhe von 6.500 € aus zuwendungsfinanzierten Anteilen an die Sonderrücklage (s. Anlage).

 

Auf Basis der vorgestellten Kalkulationen kann die Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,10 €/m³ netto und die Grundgebühr in Höhe von 48,00 €/Anschluss pro Jahr netto unverändert für den Zeitraum 2017 bis 2020 festgesetzt werden. Eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung ist nicht veranlasst.

 

Der kalkulatorische Zinssatz für die Einrichtung wird rückwirkend ab dem 01.01.2016 von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15