Die Gemeinde Hohenroth hat mit Schreiben vom 18.05.2016 eine Stabilisierungshilfe beantragt.

 

Mit Schreiben vom 28.11.2016 teilte die Regierung von Unterfranken mit, dass eine Stabilisierungshilfe (2. Rate) nach Art. 11 FAG in Höhe von 600.000 € bewilligt wird.

Dies erfolgt mit der Auflage, dass die Kommune bis spätestens Ende März 2017 ihr Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel fortschreibt und umsetzt, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Die Stabilisierungshilfe ist höchstmöglich zur Ablösung von fällig werdenden Darlehen oder für Sondertilgungen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) zu verwenden; bis zu 180.000 € können auch für den kommunalen Finanzierungsanteil bei den dringenden investiven Bedarfen grundsätzlich im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich (z. B. Schul-/Kindergartenbereich, Straßen/Brücken, Feuerwehr wie auch im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung sowie für den Breitbandausbau und Investitionen nach dem Kommunalinvestitionsgesetz) verwendet werden.

Daneben wurde die rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe aus 2015 in Höhe von 800.000 € in eine verbleibende Zuweisung umgewandelt.

 

Der Gemeinderat wird hierüber in Kenntnis gesetzt; für weitergehende Informationen wird auf das beigefügte Schreiben der Regierung von Unterfranken verwiesen.

 

Der 1. Bürgermeister dankt der Verwaltung für die gute Arbeit bei der Antragstellung der Stabilisierungshilfe.