Sitzung: 13.12.2016 GHR/012/2016
Die Gemeinde Hohenroth hat mit Schreiben vom 18.05.2016 eine
Stabilisierungshilfe beantragt.
Mit Schreiben vom 28.11.2016 teilte die Regierung von Unterfranken mit,
dass eine Stabilisierungshilfe (2.
Rate) nach Art. 11 FAG in Höhe von 600.000
€ bewilligt wird.
Dies erfolgt mit der Auflage, dass die Kommune bis spätestens Ende März
2017 ihr Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel fortschreibt und umsetzt,
mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Die Stabilisierungshilfe ist höchstmöglich zur Ablösung von fällig
werdenden Darlehen oder für Sondertilgungen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung)
zu verwenden; bis zu 180.000 € können auch für den kommunalen
Finanzierungsanteil bei den dringenden investiven Bedarfen grundsätzlich im Pflichtaufgabenbereich
bzw. rentierlichen Bereich (z. B. Schul-/Kindergartenbereich, Straßen/Brücken,
Feuerwehr wie auch im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung
sowie für den Breitbandausbau und Investitionen nach dem Kommunalinvestitionsgesetz)
verwendet werden.
Daneben wurde die rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe aus 2015 in Höhe
von 800.000 € in eine verbleibende Zuweisung umgewandelt.
Der Gemeinderat wird hierüber in Kenntnis gesetzt; für weitergehende
Informationen wird auf das beigefügte Schreiben der Regierung von Unterfranken
verwiesen.
Der 1. Bürgermeister dankt der Verwaltung für die gute Arbeit bei der
Antragstellung der Stabilisierungshilfe.