Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/7, Am Geisberg 1 a in Leutershausen vorgelegt.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung vom 24.06.2016 Nr. 4.1-6024-20160507 auf der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze eine Stützwand aus Stahlbeton errichtet werden soll. Die Stützmauer wird entsprechend der Darstellung im Grundriss auf einer Breite von 2,50 m mit Bäumen und Sträuchern hinterpflanzt.

 

Der Bebauungsplan „Geisberg II“ sieht in seinen Festsetzungen Nr. 8.2 und 8.3 für diesen Bereich einen mindestens 4 m breiten Gehölzstreifen für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern vor.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich für die Zulassung der Stützmauer außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und des verringerten Pflanzstreifens auf der nördlichen Grundstücksgrenze.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/7, Am Geisberg 1 a in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geisberg II“ für die Zulassung der Stützmauer außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und des verringerten Pflanzstreifens auf der nördlichen Grundstücksgrenze.

 

Die Stützmauer darf ab dem zweiten Stellplatz, bis hin zur Straße „Am Geisberg“ maximal 0,4 m über das natürliche Gelände heraus schauen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6