Sitzung: 20.02.2017 GHR/014/2017
Voraussetzung für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist, dass eine strukturelle Härte, eine finanzielle Härte und ein nachhaltiger Konsolidierungswille vorliegen. Der Konsolidierungswille wird durch Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung der Inhalte des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) nachgewiesen. Die Stabilisierungshilfen sind als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und setzen voraus, dass die Kommune alle Möglichkeiten zur Konsolidierung ihres Haushaltes ergreift. Die Inhalte des HKK müssen sich an den Anforderungen des FMS vom 15.03.2016 orientieren.
Die Zahlung der Stabilisierungshilfe 2016 an die Gemeinde Hohenroth ist Ende November 2016 erfolgt. Sie wurde mit der Auflage versehen, dass die Gemeinde Hohenroth bis spätestens Ende März 2017 im Benehmen mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld ihr Haushaltskonsolidierungskonzept fortschreibt und die Umsetzungen dokumentiert. Das Konzept soll in tabellarischer Form konkrete Angaben zu den erzielbaren Mehreinnahmen / Minderausgaben enthalten. Außerdem soll aus dem Konzept hervorgehen, wann mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Es wird daneben unerlässlich sein, dass sich die Gemeinde Hohenroth bei den Investitionen auf nur unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt; soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen.
Vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung
muss sein, die einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst
nachhaltig zu reduzieren. Die gewährte Stabilisierungshilfe ist daher
höchstmöglich zur Ablösung von fällig werdenden Darlehen zu verwenden.
Die Ablösung eines bestehenden Darlehens war im Haushaltsjahr 2016 in der Gesamtsumme
von rd. 300.000 € möglich. Daneben kann am 15.08.2017 ein weiteres Darlehen in
Höhe von 121.431,77 € getilgt werden.
Der investive Anteil der Stabilisierungshilfe in Höhe von max. 180.000 € wurde für die Friedhofserweiterung Hohenroth (178.762,73 €) und den Eigenmitteln für den Erwerb des Ersatzfahrzeuges für die freiwillige Feuerwehr Windshausen (64.783,73 €) verwendet.
Durch die Verwaltung wurde die Erfassungsliste zur Haushaltskonsolidierung überarbeitet und ergänzt. In der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 31.01.2017 wurden die Inhalte ausführlich vorberaten.
Die erarbeiteten Punkte werden als strategischer Ansatz für eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren gesehen. Dabei geht es der Gemeinde Hohenroth um die langfristigen Wirkungen der Maßnahmen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Hohenroth beschließt die Fortschreibung und Umsetzung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes in der Fassung der Vorberatung des Finanz-
und des Rechnungsprüfungsausschusses vom 31.01.2017:
- Hebe- und Steuersätze:
Die Hebesätze der Realsteuern wurden zuletzt ab 2011 angepasst und liegen über dem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden. Eine weitere Anpassung wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt.
Die Hundesteuer wurde auf Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2016 erhöht auf 50 €/Jahr (bisher 40 €/J.) für den Regelhund und auf 100 €/Jahr für einen Kampfhund Kat. B. Die Satzungsänderung ist ab 01.01.2017 in Kraft.
- Benutzungsgebühren:
Die Wasser- und Abwassergebühr wurde Ende 2016 neu kalkuliert, d. h. für den Zeitraum 2014 bis 2016 wurde die Nachkalkulation vorgenommen. Der neue Kalkulationszeitraum läuft von 2017 bis 2020.
Die Einrichtung Wasserversorgung schließt zum Jahresende 2016 mit einer Sonderrücklage in Höhe von rd. 140.000 € ab, wovon ein Anteil von 95.000 € auf die Gebührenrücklage und ein Anteil von 45.000 € auf die Rücklage aus zuwendungsfinanzierten Abschreibungserlösen entfällt.
Die Einrichtung Abwasserbeseitigung schließt zum Jahresende 2016 mit einer Unterdeckung von rd. 4.000 € ab (Gebührenrücklage - 31.000 €, Sonderrücklage zuwendungsfinanzierte Afa + 27.000 €).
Die Vorauskalkulation 2017 bis 2020 zeigt für beide Einrichtungen, dass eine Kostendeckung mit den bestehenden Gebührensätzen von 1,10 €/m³ netto und 48,00 €/Anschluss/Jahr netto für die Wassergebühr und 1,96 €/m³ und 60,00 €/Anschluss/Jahr für die Abwassergebühr erreicht werden kann.
Die Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe in der Gemeinde wurden auf Basis von betriebswirtschaftlichen Ansätzen (Abschreibung, Verzinsung des Vermögens etc.) im Jahr 2014 neu kalkuliert. Die Gebührensatzung trat mit erheblich höheren Nutzungsentgelten für die Grabarten zum 01.01.2015 in Kraft. Der Gemeinderat hat sich mit den Inhalten der Kalkulation im Jahr 2016 erneut beschäftigt, da im Zusammenhang mit der Erweiterung und Umgestaltung im Ortsteil Hohenroth ergänzende Grabarten (naturnahe Urnengräber, naturnahe Sammelgräber etc.) angeboten werden. Im Ergebnis hat der Gemeinderat den kalkulatorischen Kostenansatz neu ermittelt und verteilt. Dabei haben sich für einzelne Grabarten die Jahresgebühren etwas reduziert.
Die Gebühren für das Haus für Kinder Hohenroth und Haus für Kinder Windshausen wurden zum 01.09.2016 angepasst (Gemeinderatsbeschluss vom 14.06.2016).
Für die Nutzung des Tennisplatzes konnte zwischenzeitlich für das Jahr 2017 vereinbart werden, dass die Gemeinde lediglich die Materialkosten (z. B. Ziegelmehl) übernimmt, die Pflege tragen die Nutzer selbst.
Die Nutzungsgebühren für die Mehrzweckhalle wurden für die Sportnutzung zuletzt zum 01.01.2014 angepasst. Die Gebühr für sonstige Veranstaltungen gilt seit 01.04.2009. Der Ausschuss sieht aktuell keinen Anpassungsbedarf, da sonstige Veranstaltungen nur geringfügig in Anspruch genommen werden (ca. 2 - 3 pro Jahr).
Die Kegelbahngebühren wurden ab 01.07.2016 von 6 € auf 9 € pro Stunde erhöht. Mehreinnahmen konnten im Jahr 2016 damit nicht erzielt werden, da die Nutzung insgesamt rückläufig war.
Die Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus Hohenroth wurden ab 01.07.2016 auf 120 € pro Tag bzw. 70 € pro halbem Tag erhöht (bisher: 80 €/40 €).
- Einnahmen aus Verkauf
Die Gemeinde verfügt über keine wesentliche werthaltige Waldfläche. Der Holzeinschlag kann die jährlichen Kosten nicht komplett decken.
In den Jahren 2017 und 2018 sollen Wald- und sonstige Grundstücke (nach Bewertung) veräußert werden. Hierfür wird mit Einnahmen von rd. 90.000 € gerechnet.
Landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Gemeinde werden im Jahr 2017 als für Bauerwartungsland eingetauscht. Der Wert beziffert sich hierfür auf rd. 170.000 €.
Weiterhin wird die Gemeinde im Jahr 2017 die notwendige Fläche für den Neubau des Bauhofgebäudes des Zweckverbandes Brend-Saale veräußern. Die geschätzten Einnahmen für das Grundstück liegen bei 125.000 €. Der Neubau wird aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen notwendig, da das bisherige Gebäude lediglich für den Bedarf der Gemeinde Hohenroth errichtet wurde. Ab dem 01.01.2017 sind im Zweckverband vier Gemeinden zusammen geschlossen. Die Gemeinde Rödelmaier wurde ab 2017 neu aufgenommen.
Die von der Gemeinde in den Vorjahren erworbenen Grundstücke in der Bergstraße in Leutershausen wurden zwischenzeitlich baufrei gemacht. Die Bauleitplanung läuft gerade an, voraussichtlich ab Ende 2017 können die Flächen als Bauland angeboten werden.
- Mieten und Pachten
Hier sind keine wesentlichen Veränderungen absehbar. Bei der Pacht für landwirtschaftliche Flächen muss vom einem Rückgang ausgegangen werden, da ein Großteil der Flächen als Tausch eingebracht wird (s. Nr. 3).
Die Miete für das Bauhofgebäude vom Zweckverband BauGe Brend-Saale an die Gemeinde entfällt ab 2018, da der Zweckverband einen Neubau errichtet und damit keinen Bedarf am bisherigen Gebäude mehr hat (Nachnutzung Feuerwehrhaus Ortsteil Hohenroth).
- Personalausgaben
Detaillierte Ausführungen zu diesem Punkt können der Ziffer 7 des HKK entnommen werden.
Die Gemeinde beschäftigt für ihre Kinderbetreuungseinrichtungen das Personal auf Basis des BayKiBiG, zum weiteren im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mehrere Personen nach Bedarf (Reinigungskräfte, Gemeindedienerin u.a. - s. Nr. 7.5 HKK).
- Nutzung von Gebäuden / Investitionen
S. hierzu die Erläuterungen zu Ziffer 8 des HKK und ergänzend das vorläufige Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017 und Finanzplanung bis 2020.
- Freiwillige Leistungen / Zuschüsse
Die regelmäßigen freiwilligen Leistungen wurden als Übersicht durch die Verwaltung vorgelegt. Der Umfang der Leistungen beträgt im Jahr 2016 rd. 29.291 € (Vorjahr: 31.045 €) oder 8,51 €/EW. Bereinigt um Leistungen im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgaben, wie Kinder- und Jugendbetreuung, Jugendsportförderung u.ä. verbleiben 5,31 €/EW im Jahr 2016 (rd. 18.300 €) als freiwillige Leistung der Gemeinde im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, Seniorenarbeit u.ä.
Die mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom
28.11.2016 gewährte Bedarfszuweisung nach Art. 11 FAG in Form einer
Stabilisierungshilfe in Höhe von 600.000 € wird wie folgt verwendet:
a)
In Höhe von 421.431,77 € zur Tilgung von Krediten,
davon entfallen auf die Gemeinde Hohenroth 300.000 € (Kredit Sparkasse Nr. 671
630 0600, Tilgung zum 15.12.2016 erfolgt) und auf den Schulverband Hohenroth
ein Anteil von 121.431 € (Kredit Kfw Nr. 1138740) mit Tilgung zum 15.08.2017.
b)
Der investive Anteil in Höhe von max. 180.000 €
wird bzw. wurde verwendet für die Maßnahmen Eigenanteil Beschaffung
Feuerwehrfahrzeug Ortsteil Windshausen in Höhe von 64.783,73 € und die
Restkosten der Friedhofserweiterung im Ortsteil Hohenroth mit 178.762,73 € im
Jahr 2016.
Die oben genannten
Werte wurden in die Fortschreibung des HHK für 2017 bis 2019 aufgenommen. Sie
werden nach Genehmigung des Gemeinderates über das Landratsamt Rhön-Grabfeld
der Regierung von Unterfranken bis Ende März 2017 vorgelegt.
Folgende Anlagen
sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Anlage 1 – Erfassungsliste
Haushaltskonsolidierung
Anlage 2 – Listung Zinsfestschreibung aus laufenden Darlehensverträgen
Anlage 3 – Übersicht über die freiwilligen Leistungen
Anlage 4 –
Übersicht über die defizitären Einrichtungen
Anlage 5 –
Übersicht über die Gewerbesteuerentwicklung 2010 bis 2016
Sowohl
das Haushaltskonsolidierungskonzept als auch seine Anlagen Nr. 1 bis 5 werden
zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.
Aufgrund
der umfangreichen Aufgabenstellungen, der drei Ortsteile sowie aller
Einrichtungen zur Erfüllung der kommunalen Daseinsfürsorge (Kindergärten,
Schule etc.) geht die Gemeinde davon aus, dass eine Konsolidierung des
Haushaltes nicht vor 2024 erreicht werden kann (s. hierzu ausführliche
Begründungen im Textteil des HKK).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |