Naturereignisse führten in jüngerer Vergangenheit zu Schäden in Millionenhöhe in Bayern und treten gegenwärtig immer öfter und immer schlimmer auf. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung wurde daher bereits in der Bürgermeisterausschusssitzung vom 03.02.2017 vorberaten.

 

In der Gemeinde Hohenroth sind die gemeindlichen Gebäude bereits mit Gebäudebrand-, Gebäude- und Sachversicherungen ausgestattet. Diese decken viele Gefahren ab, wie Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden.

 

Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder andere Unwettergefahren sind jedoch nicht mitversichert. Diese Schäden werden nur durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt.

 

Von der Verwaltung wurde daher bereits ein Richtangebot eingeholt. Dieses umfasst folgende gemeindlichen Objekte:

 

-       Rathaus/Feuerwehrhaus/Kirchenchor, Hauptstraße 12, Hohenroth

-       Bürgerhaus, Hauptstraße 11, Hohenroth

-       Mehrzweckhalle, Jahnstraße 4, Hohenroth

-       Brauhaus, Kirchgasse 6, Hohenroth

-       Bauhof, Hinterm Dorf 7, Hohenroth

-       Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, Poststraße 9, Hohenroth

-       Haus für Kinder Hohenroth, Neulandstraße 4, Hohenroth

-       Kapelle, Brendweg Fl.Nr. 1717/1, Hohenroth

-       Leichenhaus, Fl.Nr. 493, Hohenroth

-       Hochbehälter, Fl.Nr. 1209, Hohenroth

-       Alte Schule, Johann-Klöhr-Straße 38, Leutershausen

-       Maschinenhaus, Fl.Nr. 476, Leutershausen

-       Leichenhaus, Fl.Nr. 112, Leutershausen

-       Gemeinschaftshaus, Schmiedgasse 1, Windshausen

-       Feuerwehr-Lagerraum/Jugendraum, Ebersbacher Straße 4, Windshausen

-       Haus für Kinder Windshausen, Obere Gasse 3, Windshausen

-       Jagdhütte, Struthhof 3, Windshausen

-       Leichenhaus, Fl.Nr. 632, Windshausen

-       Hochbehälter, Fl.Nr. 544, Windshausen

-       Brunnen III, Fl.Nr. 372, Windshausen

-       Pumpenhaus „Goldener Brunnen“, Fl.Nr. 1812, Gemarkung Salz

 

Laut Versicherungskammer Bayern beträgt die Gesamtversicherungssumme dieser Objekte 21.001.200,- €. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dieser Summe und würde sich gemäß Richtangebot bei einer Selbstbeteiligung von 1.000,- € auf jährlich 3.998,63 € und bei einer Selbstbeteiligung von 2.500,- € auf 3.248,89 € pro Jahr belaufen, wobei bei dem Richtangebot davon ausgegangen wird, dass sich alle Objekte in der günstigsten Gefährdungszone befinden.

 

Erst nach Klärung, in welchem Umfang die Versicherung abgeschlossen werden soll, kann eine konkrete Aussage über die Beitragshöhe getroffen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung im Umfang der von der Gebäudebrandversicherung umfassten Objekte mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,- € zu. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, objektbezogen den endgültigen Abschluss der Versicherung zu tätigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

14

Anwesend:

14

 

Der Beschluss gilt somit als abgelehnt.