Sitzung: 21.03.2017 GHR/003/2017
Naturereignisse führten in jüngerer Vergangenheit zu Schäden in
Millionenhöhe in Bayern und treten gegenwärtig immer öfter und immer schlimmer
auf. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung wurde daher bereits in
der Bürgermeisterausschusssitzung vom 03.02.2017 vorberaten.
In der Gemeinde Hohenroth sind die gemeindlichen Gebäude bereits mit
Gebäudebrand-, Gebäude- und Sachversicherungen ausgestattet. Diese decken viele
Gefahren ab, wie Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden.
Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder andere Unwettergefahren sind
jedoch nicht mitversichert. Diese Schäden werden nur durch eine
Elementarschadenversicherung abgedeckt.
Von der Verwaltung wurde daher bereits ein Richtangebot eingeholt.
Dieses umfasst folgende gemeindlichen Objekte:
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Rathaus/Feuerwehrhaus/Kirchenchor, Hauptstraße 12,
Hohenroth
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Bürgerhaus, Hauptstraße 11, Hohenroth
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Mehrzweckhalle, Jahnstraße 4, Hohenroth
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Brauhaus, Kirchgasse 6, Hohenroth
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Bauhof, Hinterm Dorf 7, Hohenroth
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Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, Poststraße 9,
Hohenroth
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Haus für Kinder Hohenroth, Neulandstraße 4,
Hohenroth
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Kapelle, Brendweg Fl.Nr. 1717/1, Hohenroth
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Leichenhaus, Fl.Nr. 493, Hohenroth
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Hochbehälter, Fl.Nr. 1209, Hohenroth
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Alte Schule, Johann-Klöhr-Straße 38, Leutershausen
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Maschinenhaus, Fl.Nr. 476, Leutershausen
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Leichenhaus, Fl.Nr. 112, Leutershausen
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Gemeinschaftshaus, Schmiedgasse 1, Windshausen
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Feuerwehr-Lagerraum/Jugendraum, Ebersbacher Straße
4, Windshausen
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Haus für Kinder Windshausen, Obere Gasse 3,
Windshausen
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Jagdhütte, Struthhof 3, Windshausen
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Leichenhaus, Fl.Nr. 632, Windshausen
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Hochbehälter, Fl.Nr. 544, Windshausen
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Brunnen III, Fl.Nr. 372, Windshausen
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Pumpenhaus „Goldener Brunnen“, Fl.Nr. 1812,
Gemarkung Salz
Laut Versicherungskammer Bayern beträgt die Gesamtversicherungssumme
dieser Objekte 21.001.200,- €. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dieser Summe
und würde sich gemäß Richtangebot bei einer Selbstbeteiligung von 1.000,- € auf
jährlich 3.998,63 € und bei einer Selbstbeteiligung von 2.500,- € auf 3.248,89 €
pro Jahr belaufen, wobei bei dem Richtangebot davon ausgegangen wird, dass sich
alle Objekte in der günstigsten Gefährdungszone befinden.
Erst nach Klärung, in welchem Umfang die Versicherung abgeschlossen
werden soll, kann eine konkrete Aussage über die Beitragshöhe getroffen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung
im Umfang der von der Gebäudebrandversicherung umfassten Objekte mit einer
Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,- € zu. Der 1. Bürgermeister wird
ermächtigt, objektbezogen den endgültigen Abschluss der Versicherung zu
tätigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Der Beschluss gilt somit als abgelehnt.