Die Vereine in der Gemeinde leisten mit viel ehrenamtlichem Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der Kulturpflege und der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit (2003) beschlossen, dass Vereine/Gruppen die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert der Gemeinde angesetzt wird und darüber liegende Verbrauchskosten durch die Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.

 

Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

 

Die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2016 stellen sich für die o. g. Vereine/Gruppen wie folgt dar:

 

Verein / Gruppe

Verbrauch m³

Kosten 2016 in
 

Sockel-betrag als Zuschuss

über-steigender Betrag

weiterer Zuschuss der Gemeinde 50 %

Zuschuss-Gemeinde insgesamt

verbleibt Eigenanteil Verein / Gruppe

FSV Hohenroth

641 m³ Sportplatzbewäss.  +  264 m³ Wasser/Kanal

1.796,71

770,00

1.026,71

513,36

1.283,36

513,35

DJK Leutershausen

715 m³ Sportplatzbewäss  +  189 m² Wasser/Kanal

1.672,53

770,00

902,53

451,27

1.221,27

451,26

DJK Windshausen

(nur Sportheimbetrieb, Zisterne zur Bewässerung)

77 m³

167,67

770,00

167,67

0,00

167,67

0,00

Rad- und Heimatverein Höhenlust

57 m³

290,17

105,00

185,17

92,59

197,59

92,58

Musikverein / Kirchenchor

  1 m³ Kirchenchor              22 m³  Musikverein

183,51

105,00

78,51

39,26

144,26

39,25

Kuratie Leutershausen

16 m³

161,55

105,00

56,55

28,28

133,28

28,27

Dorfgemeinschaftshaus Querbachshof

11 m³

145,87

105,00

40,87

20,44

125,44

20,43

Summen:

 

4.418,01

2.730,00

1.145,20

3.272,87

1.145,14

 

 

 

 

 

 

entspricht 74 % der Kosten 2016

26 % der Kosten 2016

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Modalitäten der Bezuschussung anzupassen. Insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine / Gruppen und der laufenden Haushaltskonsolidierung.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die oben aufgeführten anteiligen Erstattungen an die Vereine / Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren im Jahr 2016.

 

Weiter wird beschlossen, die bisherigen Zuschusskriterien einer Prüfung zu unterziehen. Dies wird dem Finanzausschuss übertragen.

Die betroffenen Vereine / Gruppen sind dann durch die Verwaltung rechtzeitig über die neue Regelung zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14