Sitzung: 21.03.2017 GHR/003/2017
Die Vereine in der Gemeinde leisten mit viel ehrenamtlichem Engagement
einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der Kulturpflege und
der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.
Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit (2003) beschlossen,
dass Vereine/Gruppen die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen
von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt
werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im Bereich
der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches
vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert
der Gemeinde angesetzt wird und darüber liegende Verbrauchskosten durch die
Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.
Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in der Haushaltskonsolidierung.
Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden
Prüfung zu unterziehen.
Die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2016 stellen sich für die o. g.
Vereine/Gruppen wie folgt dar:
Verein / Gruppe |
Verbrauch m³ |
Kosten 2016 in |
Sockel-betrag als Zuschuss |
über-steigender Betrag |
weiterer Zuschuss der
Gemeinde 50 % |
Zuschuss-Gemeinde
insgesamt |
verbleibt Eigenanteil Verein
/ Gruppe |
FSV
Hohenroth |
641 m³ Sportplatzbewäss. + 264
m³ Wasser/Kanal |
1.796,71 |
770,00 |
1.026,71 |
513,36 |
1.283,36 |
513,35 |
DJK
Leutershausen |
715 m³ Sportplatzbewäss +
189 m² Wasser/Kanal |
1.672,53 |
770,00 |
902,53 |
451,27 |
1.221,27 |
451,26 |
DJK
Windshausen (nur
Sportheimbetrieb, Zisterne zur Bewässerung) |
77 m³ |
167,67 |
770,00 |
167,67 |
0,00 |
167,67 |
0,00 |
Rad-
und Heimatverein Höhenlust |
57 m³ |
290,17 |
105,00 |
185,17 |
92,59 |
197,59 |
92,58 |
Musikverein
/ Kirchenchor |
1 m³ Kirchenchor 22 m³ Musikverein |
183,51 |
105,00 |
78,51 |
39,26 |
144,26 |
39,25 |
Kuratie
Leutershausen |
16 m³ |
161,55 |
105,00 |
56,55 |
28,28 |
133,28 |
28,27 |
Dorfgemeinschaftshaus
Querbachshof |
11 m³ |
145,87 |
105,00 |
40,87 |
20,44 |
125,44 |
20,43 |
Summen: |
|
4.418,01 |
2.730,00 |
1.145,20 |
3.272,87 |
1.145,14 |
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entspricht 74 % der
Kosten 2016 |
26 % der
Kosten 2016 |
Die Verwaltung schlägt vor, die Modalitäten der Bezuschussung
anzupassen. Insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen
Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine / Gruppen und der laufenden
Haushaltskonsolidierung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die oben aufgeführten anteiligen Erstattungen
an die Vereine / Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und
Kanalgebühren im Jahr 2016.
Weiter wird beschlossen, die bisherigen Zuschusskriterien einer Prüfung
zu unterziehen. Dies wird dem Finanzausschuss übertragen.
Die betroffenen Vereine / Gruppen sind dann durch die Verwaltung
rechtzeitig über die neue Regelung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |